Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Durch die Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes gibt es umfangreiche Änderungen zum Erwerb und Erhalt der Fahrerlaubnis für gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t.

Vor dem Erwerb der erforderlichen Führerscheine ist zukünftig eine Grundqualifikation nachzuweisen, die mit einer Prüfung bei der IHK abgeschlossen wird.

Um gewerblich fahren zu dürfen muss im Anschluss alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung durch eine anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis vorgelegt werden.
Die Pflicht zur Weiterbildung gilt für alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dieser Führerscheingruppen, die gewerblich Personen befördern oder Güter transportieren.
Als Nachweis wird die neue Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.

Nach Ablauf der Übergangsfristen drohen hohe Bußgelder, sowohl für den Fahrer. als auch für den Unternehmer bei Nichtbeachtung des Gesetzes.
Planen und starten Sie rechtzeitig die erforderlichen Weiterbildungen, um hohe Kosten zu vermeiden.

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