Erwischt!


Fahren ohne Fahrschein

Wer ohne gültiges Ticket in den Stadtbahnen und Stadtbussen der üstra unterwegs ist, begeht eine Straftat. Diese wird ab dem ersten Mal mit 40 Euro geahndet. Wird der Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt, erhöht er sich auf 47 Euro. Spätestens beim dritten Mal ist außerdem mit einer Strafanzeige zu rechnen.

Insgesamt 60 eigene mobile Kundenberater der üstra und zusätzliche Kräfte der protec GmbH sind rund um die Uhr in den Fahrzeugen der üstra im Einsatz, um die Tickets der Fahrgäste zu kontrollieren. Wer beim Schwarzfahren erwischt wird, kann seine Schuld im
üstra Service Center City (SCC) begleichen.

So geht's: Die Kunden mit persönlichem Abo (auch Schüler, Senioren oder Firmenkunden) können sich nach drei Tagen mit ihrer Vorfallsnummer und der Nummer ihres Fahrkartenabos telefonisch unter (0511) 16 68 0 im SCC melden. Wurden die Daten erfolgreich abgeglichen, ermäßigt sich der erhöhte Fahrpreis von 40 Euro auf 7 Euro. Dieser verbesserte Komfort gilt natürlich nur für Abonnenten mit nicht übertragbarer Card, weil nur bei ihnen ausgeschlossen werden kann, dass die Fahrkarte nicht von anderen Fahrgästen genutzt wurde. Schüler erhalten die Ermäßigung auf 7 Euro, wenn sie ihren gültigen persönlichen Fahrausweis (SchulCard, Schülermonatskarte, etc.) nachträglich vorlegen.

Für alle Fahrgäste gilt: Ein Einspruch gegen die Forderungen der üstra ist innerhalb von 14 Tagen schriftlich unter üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, Bereich EBE, Postfach 2540, 30025 Hannover einzureichen. Gibt es nichts einzuwenden, können alle Fahrgäste das erhöhte Beförderungsentgelt oder die Bearbeitungsgebühr innerhalb von 14 Tagen per Überweisung entrichten oder persönlich am Beratungscounter im SCC einzahlen. Im Service Center City gibt es übrigens auch Fahrausweise.

üstra Service Center City

Karmarschstraße 30/32
30159 Hannover
Tel: (0511) 16 68 0
Fax: (0511) 16 68 - 20 10
E-mail: info...@...uestra.de

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9.30 - 20 Uhr

Sa

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