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© ÜSTRA/ Arp

Lieferant*innen

Der Einkauf der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ist Ansprechpartnerin für alle Beschaffungsmaßnahmen. Als zentrale Dienstleisterin für alle Bereiche der ÜSTRA ist der Einkauf ständig auf der Suche nach neuen Lieferant*innenverbindungen, um den gestellten Anforderungen ihrer internen Kund*innen gerecht zu werden.


Wir betreiben eine aktive Lieferant*innenentwicklung, das heißt wir arbeiten gemeinsam mit unseren Lieferant*innen an der ständigen Verbesserung der Abläufe und Strukturen im Beschaffungsprozess.

Die ÜSTRA als öffentliche Auftraggeberin/Sektorenauftraggeberin ist gemäß den aktuell geltenden vergaberechtlichen Regelungen verpflichtet, über die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu informieren.

Gemäß § 19 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. § 30 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) informieren Auftraggeber*innen nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb bzw. Verhandlungsvergaben für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.

Gemäß § 19 Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) ) informieren Auftraggeber*innen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer. Des Weiteren haben Auftraggeber*innen gemäß § 20 VOB/A nach Zuschlagserteilung über Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer sowie über Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Ansprechpartner*innen:

  • Telefon: +49 511 1668 2475