Anpassungen der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zum 01. April 2024
Ab Montag, 01. April 2024 treten im ÜSTRA/GVH Verbundgebiet einige Anpassungen der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in Kraft.
Bargeldloser Verkauf an oberirdischen Fahrkartenautomaten
Bis zum 30.09.2024 besteht bei der ÜSTRA weiterhin kein Anspruch auf Bargeld-Zahlungen an oberirdischen Verkaufsautomaten.
Nachweis der Fahrkarte als (digitales) Foto
Sollten Fahrgäste bei der Kontrolle keine haptische Fahrkarte vorzeigen können, sondern lediglich ein (digitales) Foto der Fahrkarte, so ist das Verkehrsunternehmen berechtigt einen erhöhten Fahrpreis zu erheben. Es ist jedoch möglich nicht übertragbare Fahrkarten nachträglich vorzuzeigen, um so den erhöhten Fahrpreis zu senken.
Mitnahmeverbot von E-Tretrollern
Die Unternehmen regiobus und ÜSTRA (inkl. sprinti) folgen der Empfehlung des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen), die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Stadtbahnen zu untersagen. Nach mehreren Akku-Bränden in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland hat ein Gutachten bestätigt, dass eine grundsätzliche Gefährdungslage durch die Mitnahme besteht.
Das Mitnahmeverbot besteht ausdrücklich nicht für Pedelecs (Fahrräder mit Motorunterstützung ohne Zulassungs-/ Versicherungsverpflichtung), Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile, da deren Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie hier: Mitnahmeverbot von E-Tretrollern bei ÜSTRA und regiobus.
Regelung zur Mitnahme von Tieren im sprinti
Durch besondere Regelungen in Kleinbussen und im On-Demand-Verkehr müssen Hunde, die nicht in eine geschlossene Transportkiste in Handgepäcksgröße passen, bei der Buchung angemeldet werden. Des Weiteren müssen sie über ein Geschirr verfügen, so dass sie im Fahrzeug angeschnallt werden können, da aufgrund der Größe in einzelnen Fahrzeugen eine Anschnallpflicht gilt.