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Teilnahmebedingungen der

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Am Hohen Ufer 6
30159 Hannover


für die

Durchführung von Gewinnspielen auf „facebook“ und/ oder „instagram“

(kurz: Teilnahmebedingungen für ÜSTRA Gewinnspiele auf „facebook“ und/ oder „instagram“) 

 

1. Veranstalter des Gewinnspiels
1.1 Veranstalter von allen ÜSTRA Gewinnspielen auf „facebook“ und/ oder „instagram“ (im Folgenden „Gewinnspiel“) ist allein die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, socialmedia@uestra.de.

1.2 Veranstalter des Gewinnspiels ist insbesondere nicht die Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen (im Folgenden „facebook“/ „instagram“).

1.3 Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu „facebook“ bzw. „instagram“ und wird in keiner Weise von „facebook“ bzw. „instagram“ gesponsert, unterstützt oder organisiert.

1.4 Ansprechpartner und Verantwortlicher für Planung, Organisation und Durchführung des Gewinnspiels sowie die Realisierung der Gewinne ist in keiner Weise „facebook“ bzw. „instagram“, sondern ausschließlich die ÜSTRA. 

2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich über das Social Media Profil der ÜSTRA bei „facebook“ bzw. „instagram“ möglich.

2.2 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und persönlich auf „facebook“ bzw. „instagram“ als Nutzer registriert sind.

2.3 Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt nicht voraus, dass der Teilnehmer Kunde der ÜSTRA ist.

3. Laufzeit des Gewinnspiels und Gewinne
3.1 Das Gewinnspiel beginnt mit dem Posting eines entsprechenden Beitrages der ÜSTRA in der Chronik ihres Social Media Profils bei „facebook“ bzw. „instagram“, in welchem die Nutzer über das Gewinnspiel, den konkreten Teilnahmeschluss und die ausgeschriebenen Gewinne informiert werden. Sofern für das Ende des Gewinnspiels ein Datum ohne konkrete Uhrzeit angegeben wird, endet das Gewinnspiel an dem durch das Datum bestimmten Tag um 23:59 Uhr (Laufzeit des Gewinnspiels). Dies gilt auch dann, wenn der durch das Datum bestimmte Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.

3.2 Zu gewinnen gibt es Eintrittskarten für Konzerte oder sonstige Veranstaltungen sowie ggf. auch Sachpreise. Die Art und Anzahl der jeweils ausgeschriebenen Gewinne sowie den genauen Veranstaltungstag und -ort wird die ÜSTRA in dem jeweiligen Posting auf ihrer „facebook“ bzw. „instagram“-Seite in dem jeweiligen Posting mitteilen.

3.3 Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.

3.4 Der Gewinn umfasst nur die Eintrittskarten für die jeweilige Veranstaltung. Weitere Kosten, die mit dem Besuch der Veranstaltung durch den Gewinner verbunden sind (z.B. Fahrtkosten zum Veranstaltungsort, Parkgebühren, Verpflegung etc.), sind vom Gewinner selbst zu tragen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die gewonnenen Eintrittskarten zugleich auch als GVH Fahrkarte für die Fahrt zu bzw. von der Veranstaltung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der ÜSTRA gelten. In diesem Fall ist dies ausdrücklich auf den jeweiligen Karten vermerkt.

4. Teilnahme an dem Gewinnspiel
4.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt, indem der Teilnehmer die „Gefällt mir“-Schaltfläche betätigt (Klick auf den „facebook“ bzw. „instagram“-Like-Button) und dadurch bestätigt, dass ihm der jeweilige Post gefällt, sowie dass der Teilnehmer das Posting der ÜSTRA über das konkrete Gewinnspiel in irgendeiner Art und Weise kommentiert. Auf die Teilnahme an dem Gewinnspiel und die Gewinnchancen des Teilnehmers hat es keinen Einfluss, ob es sich um einen positiven oder negativen Kommentar handelt. Die Gewinnchancen eines Teilnehmers erhöhen sich auch nicht dadurch, dass er mehrere Kommentare zu einem Gewinnspiel-Posting der ÜSTRA abgibt, da pro Gewinnspiel stets nur ein Kommentar pro Nutzer bei der Verlosung berücksichtigt wird. Sollte ein Teilnehmer dennoch mehrere Kommentare zu einem Gewinnspiel der ÜSTRA abgeben, werden die über den ersten Kommentar hinausgehenden weiteren Kommentare bei der Verlosung verborgen und bleiben unberücksichtigt.

4.2 Mit seiner Teilnahme am Gewinnspiel gemäß vorstehender Ziff. 4.1 erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass er diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert hat.

4.3 Der bzw. die Gewinner werden an dem Tag nach dem Ende der Laufzeit des Gewinnspiels mittels einer Verlosung über die Website: commentpicker.com/facebook-business.php bzw. commentpicker.com/business-instagram.php bestimmt. Die Ermittlung des Gewinners über die genannte Website findet im „Vier-Augen-Prinzip“ bei der ÜSTRA statt. Gewonnen hat der Teilnehmer, der gemäß vorstehender Ziff. 4.1 erfolgreich am Gewinnspiel teilgenommen hat und durch das Losverfahren bestimmt wurde. Das Ergebnis wird per Screenshot erfasst und bei der ÜSTRA dokumentiert.

4.4 Nach Beendigung des Gewinnspiels und Bestimmung des Gewinners per Losverfahren wird der Gewinner über seinen Gewinn benachrichtigt, indem ein Mitglied des Social Media-Teams der ÜSTRA den „Gewinnerkommentar“ kommentiert und ihn hierin auffordert, innerhalb von drei (3) Tagen eine Direktnachricht an das jeweilige Social Media Profil („facebook“ bzw. „instagram“) der ÜSTRA oder eine E-Mail an die Emailadresse socialmedia@uestra.de mit seinem Klarnamen und seiner Postadresse zu senden. Dies bewirkt, dass der Gewinner automatisch eine Meldung von „facebook“ bzw. „instagram“ über die Kommentierung seines Kommentars und damit die Nachricht des Social Media-Teams der ÜSTRA erhält.  

4.5 Für den Fall, dass der Teilnehmer sich nicht gemäß vorstehender Ziff. 4.4 innerhalb von drei (3) Tagen bei der ÜSTRA meldet und den Gewinn durch Übersendung seines Klarnamens und seiner Postadresse annimmt, verfällt sein Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner per Losverfahren gemäß Ziffer 4.3. bestimmt. Eine Verlängerung der Frist kommt nicht in Betracht, da die zu verlosenden Gewinne jeweils datumsgebunden sind (absolutes Fixgeschäft) und bei längerer Frist nicht mehr die Möglichkeit bestünde, noch vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung eine Ersatzverlosung rechtzeitig durchzuführen.

4.6 Sobald der Gewinner gemäß Ziff. 4.4 seinen Klarnamen und seine Postadresse der ÜSTRA mitgeteilt hat, wird der Gewinn unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein an den Gewinner versandt. Die Direktnachricht bzw. Email, die die ÜSTRA zu diesem Zweck von dem Gewinner erhalten hat, wird unmittelbar nach Durchführung der betreffenden Veranstaltung aus dem Postfach der ÜSTRA gelöscht.

4.7 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos.

4.8 Die ÜSTRA ist berechtigt, Teilnehmer, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich den Gewinn abzuerkennen und zurückzufordern. Sofern der Gewinn nicht mehr zurückgefordert werden kann, weil das Konzert bzw. die Veranstaltung bereits durchgeführt wurde, ist der Teilnehmer, dem der Gewinn aus den vorgenannten Gründen nachträglich aberkannt wurde, auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zum Wertersatz verpflichtet.

5. Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung
5.1 Der Teilnehmer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die ÜSTRA keine Garantie oder Gewähr für die technische Verfügbarkeit ihrer „facebook“ bzw. „instagram“-Seite und damit im Zusammenhang für die darauf eingestellten Inhalte über das Gewinnspiel übernimmt.

5.2 Die ÜSTRA behält sich vor, ihre „facebook“ bzw. „instagram“-Seite und die darin veröffentlichten Inhalte inklusive des Gewinnspiels auch ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise einzustellen oder den Zugang hierzu ganz oder teilweise einzuschränken. Während der Laufzeit eines geposteten Gewinnspiels wird dies nur dann geschehen, wenn die ÜSTRA Kenntnis von einem Missbrauch ihrer „facebook“ bzw. „instagram“-Seite und/oder des ausgeschriebenen Gewinnspiels erhält.

5.3 Die Kommentare der Teilnehmer gemäß Ziff. 4.1 dürfen keine Rechte Dritter verletzen, das heißt, sie dürfen weder Beleidigungen oder falsche Tatsachen enthalten noch etwaige Urheber-, Marken oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Sollte dies dennoch der Fall sein, stellt der Teilnehmer die ÜSTRA von allen aufgrund dieser Rechtsverletzung entstehenden Kosten frei, was auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung einschließt.

6. Datenschutzerklärung
6.1 Die ÜSTRA ist berechtigt, die zur Abwicklung des Gewinnspiels und zur Realisierung der Gewinne erlangten personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der weiteren anwendbaren Regelungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Gewinnspiels und die Realisierung der Gewinne erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten findet nicht statt.

6.2 Der Gewinner erklärt mit der Übermittlung seiner jeweiligen Daten (Klarname, Postadresse und ggf. Emailadresse) durch Direktnachricht bzw. E-Mail seine Einwilligung, dass er mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm übermittelten Daten durch die ÜSTRA im Rahmen des Gewinnspiels einverstanden ist und diese Daten zu diesem Zweck den mit der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels von der ÜSTRA betrauten Personen zugänglich gemacht werden dürfen.

Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder schriftlich an die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, oder per Email an socialmedia@uestra.de gerichtet werden. Die ÜSTRA weist jedoch darauf hin, dass im Falle eines Widerrufs die Zusendung des Gewinns nicht mehr möglich ist.

6.3 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an außenstehende Dritte findet nicht statt.

6.4 Die per Direktnachricht bzw. E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Gewinners werden unmittelbar nach Durchführung der betreffenden Veranstaltung gelöscht, soweit keine andere gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur weiteren Verarbeitung greift.

6.5 Im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Nutzer auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung ihrer Daten, gilt die Datenschutzerklärung der ÜSTRA, die auf der Website der ÜSTRA unter www.uestra.de/datenschutz.html abgerufen werden kann.

7. Reichweite der Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an jedem Gewinnspiel über die „facebook“ bzw. „instagram“-Seite der ÜSTRA. Die ÜSTRA behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen. In diesem Fall werden die Teilnehmer hierüber auf der „facebook“ bzw. „instagram“-Seite der ÜSTRA informiert, sobald ein neues Gewinnspiel ausgeschrieben („gepostet“) wird.

8. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und – sofern gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand des Geschäftssitzes der ÜSTRA.

9. Sonstiges
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder die Teilnahmebedingungen eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen werden mit einem wirksamen Inhalt aufrechterhalten, der dem Inhalt am nächsten kommt, der dann vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit oder die Lücke bekannt gewesen wäre.

Stand:  November 2023

Teilnahmebedingungen der 
 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA)
Am Hohen Ufer 6
30159 Hannover

für die Durchführung von Online-Gewinnspielen 
(kurz: Teilnahmebedingungefür Online-Gewinnspiele)

1. Veranstalter des Gewinnspiels
1.1 Veranstalter dieser Online-Gewinnspiele („Gewinnspiel”) ist allein die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover (im Folgenden ÜSTRA), E-Mail: Gewinnspiel@uestra.de

1.2 Ansprechpartner und Verantwortlicher für Planung, Organisation und Durchführung des Gewinnspiels sowie die Realisierung der Gewinne ist somit ausschließlich die ÜSTRA.

2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und nur online über die Webseite der ÜSTRA möglich.

2.2 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens  18 Jahre alt sind  Die Teilnahme ist nicht auf Kunden der ÜSTRA beschränkt.

2.3 Mitarbeiter der ÜSTRA sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Laufzeit des Gewinnspiels und Gewinne
3.1 Das Gewinnspiel beginnt mit der Ausschreibung auf der Webseite der ÜSTRA, in welcher die Teilnehmer über das Gewinnspiel, den konkreten Teilnahmeschluss und die Gewinne informiert werden. Sofern für das Ende des Gewinnspiels ein Datum ohne konkrete Uhrzeit angegeben wird, endet das Gewinnspiel an dem durch das Datum bestimmten Tag um 23:59 Uhr (Laufzeit des Gewinnspiels). Dies gilt auch dann, wenn der durch das Datum bestimmte Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Zur Überprüfung des fristgerechten Eingangs dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail bei der ÜSTRA.

3.2 Zu gewinnen gibt es Eintrittskarten zu öffentlichen Einrichtungen oder Veranstaltungen sowie ggf. auch Sachpreise. Die Art und Anzahl der jeweils ausgeschriebenen Gewinne sowie – falls erforderlich – den genauen Veranstaltungstag und -ort wird die ÜSTRA in der jeweiligen Ausschreibung mitteilen.

3.3 Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.

3.4 Der Gewinn umfasst nur die jeweiligen Eintrittskarten von Hannover Concerts. Weitere Kosten, die mit dem Besuch der öffentlichen Einrichtung bzw. Veranstaltung durch den Gewinner verbunden sind (z. B. Fahrtkosten zum Veranstaltungsort, Parkgebühren, Verpflegung etc.), sind vom Gewinner selbst zu tragen. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die gewonnenen Eintrittskarten zugleich auch als GVH Ticket für die Fahrt zu bzw. von der Veranstaltung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der ÜSTRA gelten. In diesem Fall ist dies ausdrücklich auf den jeweiligen Karten vermerkt.

4. Teilnahme am Gewinnspiel, Gewinnspielteilnehmer-Account
4.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt voraus, dass der Teilnehmer sich auf der Webseite der ÜSTRA unter Angabe seiner korrekten Anrede, seines vollständigen Namens, seiner Email-Adresse und eines selbst gewählten Passwortes für die Teilnahme an Gewinnspielen registriert und sich zu diesem Zweck einen sog. Gewinnspielteilnehmer-Account (nachfolgend: "Account") anlegt. Sofern der Teilnehmer sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgreich registriert und einen Account angelegt hat, setzt die Teilnahme am Gewinnspiel voraus, dass der Teilnehmer sich durch Angabe seiner Email-Adresse und seines Passworts in seinen Account einloggt.

4.2 Bei seiner Registrierung muss der Teilnehmer verbindlich erklären, dass er diese Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung der ÜSTRA gelesen und akzeptiert hat. Optional kann der Teilnehmer sich bei seiner Registrierung auch für die ÜSTRA Fahrgemeinschaft, den Email-Newsletter der ÜSTRA, freiwillig anmelden, sofern er hierzu durch Anklicken des zugehörigen Kontrollkästchens seine ausdrückliche Einwilligung freiwillig erteilt. Die Teilnahme am Gewinnspiel  hängt in keiner Weise  von der Anmeldung zum Newsletter ab.

4.3 Nach dem Anklicken der Schaltfläche "Jetzt registrieren" wird dem Teilnehmer an seine im Rahmen der Registrierung angegebene Email-Adresse eine Bestätigungsemail von der ÜSTRA zugesandt, welche einen Link zur Bestätigung des neu angelegten Accounts enthält. Durch Klick auf den zugesandten Link bestätigt der Teilnehmer seine Anmeldung und die Registrierung wird abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Teilnehmer sich unter Angabe seiner Email-Adresse und seines Passwortes in seinen Account einloggen und sein Benutzerprofil bearbeiten (z. B. weitere optionale Daten angeben, eine Übersicht über die Gewinnspiele, an denen er teilgenommen hat, einsehen, etc.).

4.4 Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, seinen Account wieder zu löschen, indem er in seinem Benutzerprofil die Schaltfläche "Mein Profil löschen" anklickt (vgl. hierzu auch Ziff. 7.4). In diesem Fall ist eine Teilnahme an den Gewinnspielen jedoch nicht mehr möglich; zu diesem Zeitpunkt laufende Gewinnspielteilnahmen werden unmittelbar deaktiviert und ungültig.

4.5 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt freiwillig, ohne Kopplung an sonstige Leistungen.

5. Ermittlung des Gewinners 
5.1 Der bzw. die Gewinner werden in der Regel an dem Werktag nach dem Ende der Laufzeit des Gewinnspiels mittels einer Verlosung bestimmt. Die Ermittlung des Gewinners findet im "Vier-Augen-Prinzip" bei der ÜSTRA statt. Gewonnen hat der Teilnehmer, der sich gemäß vorstehender Ziff. 4 erfolgreich registriert und entsprechend den untenstehenden besonderen Bedingungen erfolgreich am Gewinnspiel teilgenommen hat sowie durch das Losverfahren bestimmt wurde. Das Ergebnis wird bei der ÜSTRA dokumentiert.

5.2 Nach Beendigung des Gewinnspiels und Bestimmung des Gewinners per Losverfahren wird der Gewinner über seinen Gewinn benachrichtigt, indem er von der ÜSTRA eine E-Mail an seine angegebene E-Mail-Adresse erhält, mit welcher er aufgefordert wird, der ÜSTRA zwecks Zusendung des Gewinns seine Postadresse mitzuteilen. Alternativ hat der Gewinner die Möglichkeit, seine Postadresse in seinem Benutzerprofil anzugeben und der ÜSTRA die Nutzung dieser Daten zum Zwecke der Zusendung des Gewinns zu gestatten.

5.3 Sobald der Gewinner gemäß Ziff. 5.2 seine Postadresse der ÜSTRA mitgeteilt hat, wird der Gewinn unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein an den Gewinner versandt.

6. Einstellung von Gewinnspielen, Teilnehmerausschluss, Haftungsfreistellung 
6.1 Die ÜSTRA behält sich vor, das Angebot von Gewinnspielen auch ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise einzustellen oder den Zugang hierzu ganz oder teilweise einzuschränken. Während der Laufzeit eines ausgeschriebenen Gewinnspiels wird dies nur dann geschehen, wenn die ÜSTRA Kenntnis von einem Missbrauch des ausgeschriebenen Gewinnspiels erhält.

6.2 Die ÜSTRA ist berechtigt, Teilnehmer, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich den Gewinn abzuerkennen und zurückzufordern. Sofern der Gewinn nicht mehr zurückgefordert werden kann, weil z.B. eine Veranstaltung bereits durchgeführt wurde, ist der Teilnehmer, dem der Gewinn aus den vorgenannten Gründen nachträglich aberkannt wurde, auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zum Wertersatz verpflichtet.

6.3 Die Angaben der Teilnehmer gemäß Ziff. 4.1 und 4.3 dürfen keine Rechte Dritter verletzen, das heißt, sie dürfen insbesondere keine fremden personenbezogenen Daten enthalten und dadurch das Recht der informationellen Selbstbestimmung Dritter verletzen. Sollte dies dennoch der Fall sein, stellt der Teilnehmer die ÜSTRA von allen aufgrund dieser Rechtsverletzung entstehenden Kosten frei, was auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung einschließt.

7. Datenschutz 
7.1 Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten  (Name, Emailadresse und Postadresse ) durch die ÜSTRA zur Abwicklung des Gewinnspiels und zur Realisierung der Gewinne im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der weiteren anwendbaren Regelungen verarbeiten werden dürfen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten findet nicht statt. Sämtliche Daten werden von der ÜSTRA nur für den Zweck und Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.

Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder schriftlich an die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, oder per E-Mail an Gewinnspiel@uestra.de [verlinken] gerichtet werden. Die ÜSTRA weist jedoch darauf hin, dass im Falle eines Widerrufs die Teilnahme am Gewinnspiel bzw. die Zusendung des Gewinns nicht mehr möglich ist.

7.2 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an außenstehende Dritte findet nicht statt.

7.3 Die bei der Registrierung angegebenen bzw. per Email übermittelten personenbezogenen Daten des Teilnehmers bleiben während des Bestehens des Accounts des Teilnehmers bei der ÜSTRA gespeichert. Sobald der Teilnehmer seinen Account löscht, werden die Daten dauerhaft anonymisiert und stehen der ÜSTRA nur noch für eine anonymisierte statistische Auswertung zur Verfügung. Nach der Löschung seines Accounts kann der Teilnehmer sich deshalb nicht mehr unter Angabe seiner E-Mail-Adresse und des Passworts in den Account einloggen. Sofern der Teilnehmer weiterhin an Gewinnspielen teilnehmen möchte, muss er sich neu gemäß Ziff. 4.1 - 4.3 registrieren.

7.4 Weitergehende Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung der ÜSTRA, die auf der Webseite der ÜSTRA unter www.uestra.de/datenschutz/ abgerufen werden kann.

8. Reichweite der Teilnahmebedingungen 
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an jedem Gewinnspiel der ÜSTRA, das online über die Webseite der ÜSTRA durchgeführt wird. Die ÜSTRA behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen. In diesem Fall werden die Teilnehmer hierüber durch die ÜSTRA informiert, sobald ein neues Gewinnspiel ausgeschrieben wird.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und – sofern gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand des Geschäftssitzes der ÜSTRA.

10. Sonstiges 
10.1 Die weibliche Form ist der männlichen Form in diesen Teilnahmebedingungen gleichgestellt. Lediglich aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt.

10.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder die Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen werden mit einem wirksamen Inhalt aufrechterhalten, der dem Inhalt am nächsten kommt, der dann vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke bekannt gewesen wäre. 

Stand: Mai 2020

Teilnahmebedingungen der 

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA)
Am Hohen Ufer 6
30159 Hannover

für die Durchführung von Gewinnspielen in der ÜSTRA Fahrgemeinschaft

(kurz: Teilnahmebedingungen für Newsletter-Gewinnspiele) 

1.  Veranstalter des Gewinnspiels 

1.1 Veranstalter von allen ÜSTRA-Gewinnspielen ("Gewinnspiel") ist allein die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, E-Mail: Kundendialog@uestra.de. 

1.2 Ansprechpartner und Verantwortlicher für Planung, Organisation und Durchführung des Gewinnspiels sowie die Realisierung der Gewinne ist somit ausschließlich die ÜSTRA.

2. Teilnahmevoraussetzungen 

2.1  Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich per E-Mail möglich. 

2.2  Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

2.3  Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt nicht voraus, dass der Teilnehmer Kunde der ÜSTRA ist.

2.4  Mitarbeiter der ÜSTRA sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

3.  Laufzeit des Gewinnspiels und Gewinne 

3.1 Das Gewinnspiel beginnt mit der Ausschreibung der ÜSTRA im Email-Newsletter ("ÜSTRA Fahrgemeinschaft"), in welcher die Teilnehmer über das Gewinnspiel, den konkreten Teilnahmeschluss und die ausgeschriebenen Gewinne informiert werden. Sofern für das Ende des Gewinnspiels ein Datum ohne konkrete Uhrzeit angegeben wird, endet das Gewinnspiel an dem durch das Datum bestimmten Tag um 23:59 Uhr (Laufzeit des Gewinnspiels). Dies gilt auch dann, wenn der durch das Datum bestimmte Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. 

3.2 Zu gewinnen gibt es Eintrittskarten zu öffentlichen Einrichtungen oder Veranstaltungen sowie ggf. auch Sachpreise. Die Art und Anzahl der jeweils ausgeschriebenen Gewinne sowie – falls erforderlich – den genauen Veranstaltungstag und -ort wird die ÜSTRA in der jeweiligen Ausschreibung mitteilen. 

3.3 Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. 

3.4 Der Gewinn umfasst nur die jeweiligen Eintrittskarten. Weitere Kosten, die mit dem Besuch der öffentlichen Einrichtung bzw. Veranstaltung durch den Gewinner verbunden sind (z.B. Fahrtkosten zum Veranstaltungsort, Parkgebühren, Verpflegung etc.), sind vom Gewinner selbst zu tragen. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die gewonnenen Eintrittskarten zugleich auch als GVH Ticket für die Fahrt zu bzw. von der Veranstaltung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der ÜSTRA gelten. In diesem Fall ist dies ausdrücklich auf den jeweiligen Karten vermerkt. 

4. Teilnahme an dem Gewinnspiel 

4.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt, indem der Teilnehmer eine E-Mail unter Angabe des in der Ausschreibung bekannt gegebenen Betreffs oder Stichworts an die E-Mail-Adresse Kundendialog@uestra.de sendet. 

4.2 Mit seiner Teilnahme am Gewinnspiel gemäß vorstehender Ziff. 4.1 erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass er diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert hat. 

4.3 Der bzw. die Gewinner werden an dem Werktag nach dem Ende der Laufzeit des Gewinnspiels mittels einer Verlosung bestimmt. Die Ermittlung des Gewinners findet im „Vier-Augen-Prinzip” bei der ÜSTRA statt. Gewonnen hat der Teilnehmer, der gemäß vorstehender Ziff. 4.1 erfolgreich am Gewinnspiel teilgenommen hat und durch das Losverfahren bestimmt wurde. Das Ergebnis wird bei der ÜSTRA dokumentiert. 

4.4 Nach Beendigung des Gewinnspiels und Bestimmung des Gewinners per Losverfahren wird der Gewinner über seinen Gewinn benachrichtigt, indem er von der ÜSTRA eine Email an seine im Rahmen der Gewinnspielteilnahme angegebene Email-Adresse erhält, mit welcher er aufgefordert wird, der ÜSTRA zwecks Zusendung des Gewinns seinen Klarnamen und seine Postadresse mitzuteilen. 

4.5 Sobald der Gewinner gemäß Ziff. 4.4 seinen Klarnamen und seine Postadresse der ÜSTRA mitgeteilt hat, wird der Gewinn unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein an den Gewinner versandt. 

4.6 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. 

4.7 Die ÜSTRA ist berechtigt, Teilnehmer, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich den Gewinn abzuerkennen und zurückzufordern. Sofern der Gewinn nicht mehr zurückgefordert werden kann, weil z. B. eine Veranstaltung bereits durchgeführt wurde, ist der Teilnehmer, dem der Gewinn aus den vorbenannten Gründen nachträglich aberkannt wurde, auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zum Wertersatz verpflichtet.

5.  Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung 

5.1 Die ÜSTRA behält sich vor, das Angebot von Gewinnspielen auch ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise einzustellen oder den Zugang hierzu ganz oder teilweise einzuschränken. Während der Laufzeit eines ausgeschriebenen Gewinnspiels wird dies nur dann geschehen, wenn die ÜSTRA Kenntnis von einem Missbrauch des ausgeschriebenen Gewinnspiels erhält. 

5.2 Die E-Mails der Teilnehmer gemäß Ziff. 4.1 dürfen keine Rechte Dritter verletzen, das heißt, sie dürfen weder Beleidigungen oder falsche Tatsachen enthalten noch etwaige Urheber-, Marken oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Sollte dies dennoch der Fall sein, stellt der Teilnehmer die ÜSTRA von allen aufgrund dieser Rechtsverletzung entstehenden Kosten frei, was auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung einschließt. 

6. Datenschutzerklärung 

6.1 Die ÜSTRA ist berechtigt, die zur Abwicklung des Gewinnspiels und zur Realisierung der Gewinne erlangten personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der weiteren anwendbaren Regelungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Gewinnspiels und die Realisierung der Gewinne erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten findet nicht statt. 

6.2 Der Gewinner erklärt mit der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten (Name, Postadresse und E-Mailadresse) per Email seine Einwilligung, dass er mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm übermittelten Daten durch die ÜSTRA im Rahmen des Gewinnspiels einverstanden ist und die Daten zu diesem Zweck den mit der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels von der ÜSTRA betrauten Personen zugänglich gemacht werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder schriftlich an die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengeselllschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, oder per E-Mail an Kundendialog@uestra.de gerichtet werden. Die ÜSTRA weist jedoch darauf hin, dass im Falle eines Widerrufs die Zusendung des Gewinns nicht mehr möglich ist. 

6.3 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an außenstehende Dritte findet nicht statt. 

6.4 Die per E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Gewinners werden unmittelbar nach Durchführung des Gewinnspiels bzw. bei verlosten Eintrittskarten nach Durchführung der betreffenden Veranstaltung gelöscht, soweit keine andere gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur weiteren Verarbeitung greift.

6.5 Im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Nutzer auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung ihrer Daten, gilt die Datenschutzerklärung der ÜSTRA, die auf der Webseite der ÜSTRA unter www.uestra.de/datenschutz/ abgerufen werden kann. 

7.  Reichweite der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an jedem Gewinnspiel der ÜSTRA, das online über die ÜSTRA Fahrgemeinschaft, den E-Mail-Newsletter der ÜSTRA, durchgeführt wird. Die ÜSTRA behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen. In diesem Fall werden die Teilnehmer hierüber durch die ÜSTRA informiert, sobald ein neues Gewinnspiel ausgeschrieben wird. 

8.  Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und – sofern gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand des Geschäftssitzes der ÜSTRA. 

9.  Sonstiges 

9.1 Die weibliche Form ist der männlichen Form in diesen Teilnahmebedingungen gleichgestellt. Lediglich aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt. 

9.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder die Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen werden mit einem wirksamen Inhalt aufrechterhalten, der dem Inhalt am nächsten kommt, der dann vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke bekannt gewesen wäre. 

Stand: Mai 2018