Erklärung zur Barrierefreiheit
(Stand der Erklärung: 25.06.2025)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.uestra.de
Nicht barrierefreie Inhalte
Uns ist bewusst, dass die aktuelle Version dieser Website nicht vollständig den Anforderungen an eine barrierefreie digitale Gestaltung entspricht. Diese Einschränkung betrifft u.a. die Zugänglichkeit bestimmter Inhalte für Menschen mit Seh-, Hör oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Der Hauptgrund dafür liegt darin, dass diese Website im Rahmen des Gemeinschaftsbetriebs von drei Unternehmen (ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, regiobus Hannover GmbH und Großraum – Hannover GmbH) als vorübergehende Lösung konzipiert wurde. Aufgrund organisatorischer und technischer Umstellungen war es notwendig, kurzfristig eine gemeinsame Webpräsenz bereitzustellen, um zentrale Informationen und Angebote gebündelt zugänglich zu machen. Diese Übergangswebsite ermöglicht es den beteiligten Unternehmen, ihre Inhalte auf einer Plattform darzustellen, ohne für jedes Unternehmen separate Auftritte entwickeln zu müssen.
Die Entwicklung einer neuen, modernen und barrierefreien Website ist bereits initiiert und befindet sich in Planung bzw. Umsetzung. Ziel ist es, ein modernes, nutzerfreundliches und barrierefreies Angebot zu schaffen, das den gesetzlichen Vorgaben wie auch unseren eigenen Anspruch gerecht wird
Da es sich um eine zeitlich befristete Lösung handelt, wurde bewusst entschieden, auf umfassende Investitionen in Barrierefreiheitsmaßnahmen auf diese Website zu verzichten. Die dafür vorgesehenen Ressourcen werden gezielt in die neue Website investiert, die den Anforderungen der Barrierefreiheit in vollem Umfang genügen soll.
Wir versichern, dass Barrierefreiheit für uns ein wichtiges Anliegen ist, auch wenn die aktuelle Übergangslösung dies noch nicht vollständig widerspiegelt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
- Telefon: +49511-16680
- E-Mail: info@uestra.de Schiedsstelle
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
- Telefon: 0511/120-4010
- E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de