Sicherheitshinweis: Du verwendest einen veralteten und unsicheren Browser.

Wir empfehlen einen aktuellen und sichereren Browser zu installieren, um die Webseite uneingeschränkt nutzen zu können.

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand der Erklärung: 10.04.2024)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.uestra.de

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der /2102 des Euroäischen Parlaments und des Rates

  • Bei Tastaturbedienung der Fahrplanauskunft auf der Startseite ist ein Zurücknavigieren zu vorherigen Elementen, wie bspw. der Hauptnavigation, aktuell nicht möglich (Prüfschritt 9.2.1.2 Keine Tastaturfalle).
  • Videos mit Ton verfügen nicht über die notwendigen Untertitel.

 

Sonstiges

Der Webauftritt www.uestra.de wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.04.2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

 

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: