Seit dem 1. Januar 2017 ist der Konsum von Alkohol in den Bussen, Bahnen und U-Stationen verboten. Die ÜSTRA kommt damit dem Wunsch der Fahrgäste nach, die sich in einer Kundenbefragung zu 83 % für ein Alkoholkonsumverbot in den Fahrzeugen und Tunnelstationen der ÜSTRA ausgesprochen haben. Fahrgäste, die vor der Fahrt Alkohol konsumiert haben, dürfen natürlich weiterhin Bus und Bahn fahren, sofern sie nicht in anderer Weise gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen. Auch die Mitnahme von Alkohol in geschlossenen Behältnissen (Flaschen, Dosen etc.) ist nach wie vor erlaubt.