Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem der ÜSTRA gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden zu unserer Dienstleistung gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf unsere Mobilitätsdienstleistungen unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, den Sie hier erreichen.
Die vorgenannten Beschwerdekanäle sollen allen Betroffenen sowie Dritten eine angemessene Möglichkeit bieten, auf Compliance- bzw. Rechtsverstöße im Allgemeinen, jedoch auch im Speziellen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bzw. Verletzungen in der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Der Eingang eines Hinweises wird unter Wahrung der Vertraulichkeit dem Meldenden textlich bestätigt verbunden mit der Information über die weiteren Schritte. Im Anschluss wird der Hinweis durch das Compliance-Gremium der ÜSTRA unter anlassbezogener Hinzuziehung des Menschenrechtsbeauftragten der ÜSTRA analysiert und erste Maßnahmen zur weiteren Bearbeitung getroffen. Im Rahmen der Bearbeitung des Hinweises ist eine transparente und kontinuierliche Kommunikation sowie der Schutz der hinweisgebenden Person für uns von hoher Bedeutung. Das eingesetzte Gremium ist unparteiisch, zur Verschwiegenheit verpflichtet, agiert unabhängig und ist an Weisungen nicht gebunden.
Sollte der Hinweis tatsächliche oder bevorstehende Pflichtverletzungen aufdecken, wird die ÜSTRA unter Beteiligung der hinweisgebenden Person einen Vorschlag zur Abhilfe erarbeiten sowie die Umsetzung und Nachverfolgung dieser Abhilfemaßnahmen in die Wege leiten. Sollte die Prüfung des Hinweises keine solchen Risiken ergeben, wird der hinweisgebenden Person eine Ablehnung der Beschwerde inkl. einer Begründung übermittelt. Anlassbezogen sowie im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse wird die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens überprüft und, wenn notwendig, angepasst.
Die Hinweise werden von allen Ansprechpartnern streng vertraulich behandelt. Sollten Sie trotzdem Bedenken haben, Ihren Namen zu nennen, halten unsere Ombudsanwälte für Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße im Internet einen gesicherten Meldeweg vor. Dort können rund um die Uhr Hinweise ausschließlich anonym und nicht rückverfolgbar abgegeben werden. Sie haben die Möglichkeit, über die Kommunikationsplattform mit den Ombudsanwälten in Kontakt zu treten und Dokumente auszutauschen. Um sicherzustellen, dass schon der Aufruf des Hinweisgebersystems nicht nachvollzogen werden kann, empfehlen wir Ihnen, den folgenden Link in einer vertrauenswürdigen Umgebung, in einem neuen Browser-Fenster und unter Verwendung des sogenannten „Privaten Fensters“ (Firefox) oder „Inkognito-Fensters“ (Chrome) zu nutzen: www.vertrauenssachen.de/üstra
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf unsere Mobilitätsdienstleistungen unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, den Sie hier erreichen.