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© ÜSTRA/Florian Arp

Compliance

Die ÜSTRA steht als öffentlich geförderter Mobilitätsdienstleister in besonderer Verantwortung, sich bei allen geschäftlichen Vorgängen vorbildlich zu verhalten.

Unter vorbildlichem Verhalten verstehen wir besonders die Einhaltung von Gesetzen, rechtlichen Vorschriften und internen Regularien, aber auch die Rücksichtnahme auf Rechte und Erwartungen Anderer sowie faire Verhandlungen und Vertragstreue.

Daher hat die ÜSTRA ein auf die Bedürfnisse eines Mobilitätsdienstleisters zugeschnittenes Compliance Management Systems (CMS) eingerichtet, das u. a. folgendes beinhaltet:

Sollten Sie Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex, die Compliance-Regeln und/oder menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in der Lieferkette feststellen, können Sie gern unser Hinweisgebersystem nutzen, um uns darauf aufmerksam zu machen. 

Das Hinweisgebersystem der ÜSTRA gibt ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden zu unserer Dienstleistung gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf unsere Mobilitätsdienstleistungen unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, den Sie hier erreichen.

Konkrete Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, Verstöße gegen Richtlinie und Gesetze zu beseitigen und die negativen Folgen eines solchen Fehlverhaltens für Kund*innen, Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen und das Unternehmen zu verhindern. Hierfür hat die ÜSTRA ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Unter dem Begriff „Hinweisgebersystem“ verstehen wir die Anlaufstelle für Personen innerhalb und außerhalb der ÜSTRA, die Hinweise zu Verstößen im Zusammenhang mit dem ÜSTRA Konzern melden möchten.

Insbesondere ist sich die ÜSTRA ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten bewusst und achtet im eigenen Geschäftsbereich sowie bei der Auswahl ihrer Zuliefer*innen und Partner*innen auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Werden menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten durch interne und externe Interessensgruppen sowie alle potenziellen Betroffenen festgestellt, können diese über das vorhandene Hinweisgebersystem gemeldet werden.

Alle gemeldeten Hinweise und begründeten Verdachtsmomente werden im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten, ausgewogenen und berechenbaren Prozesses bearbeitet. Die Vertraulichkeit und Anonymität von Hinweisgebenden werden eingehalten. Wir gewährleisten, soweit möglich und in unserer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgebende im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.

Per Brief:
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Compliance-Gremium
z.Hd. Elke Maria van Zadel
Am Hohen Ufer 6
30159 Hannover

E-Mail *): 
Compliance@uestra.de
Compliance-Gremium

Telefon:
+49 511 1668 2990

Mo. - Fr. 09:00 – 16:00 Uhr

*) Bitte beachten Sie, dass beim Versand einer E-Mail indirekt persönliche und zurück verfolgbare Daten, wie zum Beispiel die IP Adresse, übertragen werden können. Diese lassen ggf. Rückschlüsse auf Ihre Identität zu. Dies gilt auch für extra angelegte Mail-Accounts.

Ombudsstelle: 
Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra
c/o Rechtsanwälte Elke Schaefer
Philippistrasse 11
14059 Berlin 
 
Tel: +49 (030) 887 19 49 22 
Mail: uestra@ombudskanzlei.de

Ihre Hinweise werden von allen Ansprechpersonen streng vertraulich behandelt. Sollten Sie trotzdem Bedenken haben, Ihren Namen zu nennen, halten unsere Ombudsanwält*innen für Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße im Internet einen gesicherten Meldeweg vor. Dort können rund um die Uhr Hinweise ausschließlich anonym und nicht rückverfolgbar abgegeben werden. Sie haben die Möglichkeit, über die Kommunikationsplattform mit den Ombudsanwält*innen in Kontakt zu treten und Dokumente auszutauschen. Um sicherzustellen, dass schon der Aufruf des Hinweisgebersystems nicht nachvollzogen werden kann, empfehlen wir Ihnen, den folgenden Link in einer vertrauenswürdigen Umgebung, in einem neuen Browser-Fenster und unter Verwendung des sogenannten „Privaten Fensters“ (Firefox) oder „Inkognito-Fensters“ (Chrome) zu nutzen: www.vertrauenssachen.de/üstra

Externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ)

Als weitere Meldemöglichkeit (per Post, Telefon oder persönlich) steht dir die Hinweisgeberstelle des Bundesamtes für Justiz zur Verfügung:
www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Kontakt/Kontakt_node.html 
 
Bitte prüfen Sie vor der Nutzung dieses Meldeweges die Zuständigkeit dieser Meldestelle: 
BfJ - Zuständigkeit der Meldestellen (bundesjustizamt.de)

Bevor Sie diesen Meldeweg nutzen, prüfen Sie bitte, ob für Sie eine Meldung bei einer der oben genannten Meldewege der ÜSTRA in Betracht kommt, da dies häufig der geeignetere Weg ist, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können.

Ferner beachten Sie bitte, dass eine vorsätzlich unwahre Meldung rechtliche Konsequenzen haben kann.

Die vorgenannten Beschwerdekanäle sollen allen Betroffenen sowie Dritten eine im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) angemessene Möglichkeit bieten, auf Compliance- bzw. Rechtsverstöße im Allgemeinen, jedoch auch im Speziellen, zum Beispiel zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bzw. Verletzungen in der gesamten Lieferkette sowie Datenschutzverletzungen, hinzuweisen. Der Eingang eines Hinweises wird unter Wahrung der Vertraulichkeit dem Meldenden textlich innerhalb der gesetzlichen Fristen bestätigt, verbunden mit der Information über die weiteren Schritte. Im Anschluss wird der Hinweis durch das Compliance-Gremium der ÜSTRA unter anlassbezogener Hinzuziehung relevanter Stellen, z. B. der Menschenrechtsbeauftragten der ÜSTRA bzw. Datenschutzbeauftragten, analysiert und erste Maßnahmen zur weiteren Bearbeitung getroffen. Im Rahmen der Bearbeitung des Hinweises ist eine transparente und kontinuierliche Kommunikation sowie der Schutz der hinweisgebenden Person für uns entsprechend des HinSchG von hoher Bedeutung. Das eingesetzte Gremium ist unparteiisch, zur Verschwiegenheit verpflichtet, agiert unabhängig und ist an Weisungen nicht gebunden.

Sollte der Hinweis tatsächliche oder bevorstehende Pflichtverletzungen aufdecken, wird die ÜSTRA unter Beteiligung der hinweisgebenden Person einen Vorschlag zur Abhilfe erarbeiten sowie die Umsetzung und Nachverfolgung dieser Abhilfemaßnahmen in die Wege leiten. Sollte die Prüfung des Hinweises keine solchen Risiken ergeben, wird der hinweisgebenden Person eine Ablehnung der Beschwerde inkl. einer Begründung übermittelt. Anlassbezogen sowie im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse wird die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens überprüft und, wenn notwendig, angepasst.

Die Hinweise werden von allen Ansprechpersonen streng vertraulich behandelt. Sollten Sie trotzdem Bedenken haben, ihren Namen zu nennen, halten unsere Ombudsanwält*innen für Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße im Internet einen gesicherten Meldeweg vor. Dort können rund um die Uhr Hinweise ausschließlich anonym und nicht rückverfolgbar abgegeben werden. Sie haben die Möglichkeit, über die Kommunikationsplattform mit den Ombudsanwält*innen in Kontakt zu treten und Dokumente auszutauschen. Um sicherzustellen, dass schon der Aufruf des Hinweisgebersystems nicht nachvollzogen werden kann, empfehlen wir ihnen, den folgenden Link in einer vertrauenswürdigen Umgebung, in einem neuen Browser-Fenster und unter Verwendung des sogenannten „Privaten Fensters“ (Firefox) oder „Inkognito-Fensters“ (Chrome) zu nutzen: www.vertrauenssachen.de/üstra 

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf unsere Mobilitätsdienstleistungen unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.