Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem der ÜSTRA gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden zu unserer Dienstleistung gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf unsere Mobilitätsdienstleistungen unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, den Sie hier erreichen.

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln

Konkrete Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, Verstöße gegen Richtlinie und Gesetze zu beseitigen und die negativen Folgen eines solchen Fehlverhaltens für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen zu verhindern. Hierfür hat die ÜSTRA ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Unter dem Begriff „Hinweisgebersystem“ verstehen wir die Anlaufstelle für Personen innerhalb und außerhalb der ÜSTRA, die Hinweise zu Verstößen im Zusammenhang mit dem ÜSTRA Konzern melden möchten.

Insbesondere ist sich die ÜSTRA ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten bewusst und achtet im eigenen Geschäftsbereich sowie bei der Auswahl ihrer Zulieferer und Partner auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Werden menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten durch interne und externe Interessensgruppen sowie alle potenziellen Betroffenen festgestellt, können diese über das vorhandene Hinweisgebersystem gemeldet werden.

Alle gemeldeten Hinweise und begründeten Verdachtsmomente werden im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten, ausgewogenen und berechenbaren Prozesses bearbeitet. Die Vertraulichkeit und Anonymität von Hinweisgebenden werden eingehalten. Wir gewährleisten, soweit möglich und in unserer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgebende im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.

Hinweis abgeben - aber wo?

Per Brief:
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Compliance-Gremium
z.Hd. Elke Maria van Zadel
Am Hohen Ufer 6
30159 Hannover

E-Mail *): 
Compliance@uestra.de
Compliance-Gremium

Telefon:
0511/1668-2990

Mo. - Fr. 09:00 – 16:00 Uhr

*) Bitte beachten Sie, dass beim Versand einer E-Mail indirekt persönliche und zurück verfolgbare Daten, wie zum Beispiel die IP Adresse, übertragen werden können. Diese lassen ggf. Rückschlüsse auf Ihre Identität zu. Dies gilt auch für extra angelegte Mail-Accounts.

Ombudsstelle: 
Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra
c/o Rechtsanwälte Elke Schaefer
Sybelstr. 7 
10629 Berlin 
 
Tel: +49 (030) 887 19 49 22 
Mail: uestra@ombudskanzlei.de

Ihre Hinweise werden von allen Ansprechpartnern streng vertraulich behandelt. Sollten Sie trotzdem Bedenken haben, Ihren Namen zu nennen, halten unsere Ombudsanwälte für Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße im Internet einen gesicherten Meldeweg vor. Dort können rund um die Uhr Hinweise ausschließlich anonym und nicht rückverfolgbar abgegeben werden. Sie haben die Möglichkeit, über die Kommunikationsplattform mit den Ombudsanwälten in Kontakt zu treten und Dokumente auszutauschen. Um sicherzustellen, dass schon der Aufruf des Hinweisgebersystems nicht nachvollzogen werden kann, empfehlen wir Ihnen, den folgenden Link in einer vertrauenswürdigen Umgebung, in einem neuen Browser-Fenster und unter Verwendung des sogenannten „Privaten Fensters“ (Firefox) oder „Inkognito-Fensters“ (Chrome) zu nutzen: www.vertrauenssachen.de/üstra

Die vorgenannten Beschwerdekanäle sollen allen Betroffenen sowie Dritten eine angemessene Möglichkeit bieten, auf Compliance- bzw. Rechtsverstöße im Allgemeinen, jedoch auch im Speziellen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bzw. Verletzungen in der gesamten Lieferkette hinzuweisen. Der Eingang eines Hinweises wird unter Wahrung der Vertraulichkeit dem Meldenden textlich bestätigt verbunden mit der Information über die weiteren Schritte. Im Anschluss wird der Hinweis durch das Compliance-Gremium der ÜSTRA unter anlassbezogener Hinzuziehung des Menschenrechtsbeauftragten der ÜSTRA analysiert und erste Maßnahmen zur weiteren Bearbeitung getroffen. Im Rahmen der Bearbeitung des Hinweises ist eine transparente und kontinuierliche Kommunikation sowie der Schutz der hinweisgebenden Person für uns von hoher Bedeutung. Das eingesetzte Gremium ist unparteiisch, zur Verschwiegenheit verpflichtet, agiert unabhängig und ist an Weisungen nicht gebunden.

Sollte der Hinweis tatsächliche oder bevorstehende Pflichtverletzungen aufdecken, wird die ÜSTRA unter Beteiligung der hinweisgebenden Person einen Vorschlag zur Abhilfe erarbeiten sowie die Umsetzung und Nachverfolgung dieser Abhilfemaßnahmen in die Wege leiten. Sollte die Prüfung des Hinweises keine solchen Risiken ergeben, wird der hinweisgebenden Person eine Ablehnung der Beschwerde inkl. einer Begründung übermittelt. Anlassbezogen sowie im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse wird die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens überprüft und, wenn notwendig, angepasst.

Die Hinweise werden von allen Ansprechpartnern streng vertraulich behandelt. Sollten Sie trotzdem Bedenken haben, Ihren Namen zu nennen, halten unsere Ombudsanwälte für Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße im Internet einen gesicherten Meldeweg vor. Dort können rund um die Uhr Hinweise ausschließlich anonym und nicht rückverfolgbar abgegeben werden. Sie haben die Möglichkeit, über die Kommunikationsplattform mit den Ombudsanwälten in Kontakt zu treten und Dokumente auszutauschen. Um sicherzustellen, dass schon der Aufruf des Hinweisgebersystems nicht nachvollzogen werden kann, empfehlen wir Ihnen, den folgenden Link in einer vertrauenswürdigen Umgebung, in einem neuen Browser-Fenster und unter Verwendung des sogenannten „Privaten Fensters“ (Firefox) oder „Inkognito-Fensters“ (Chrome) zu nutzen: www.vertrauenssachen.de/üstra

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Der ÜSTRA Kundenservice
T +49 511 1668 0

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