Wer ohne gültiges Ticket in den Stadtbahnen und Stadtbussen der ÜSTRA unterwegs ist, begeht eine Straftat. Diese wird ab dem ersten Mal mit 60 Euro geahndet. Wird der Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt, erhöht er sich um die Mahngebühren. Spätestens beim dritten Mal ist außerdem mit einer Strafanzeige zu rechnen.
Für Kundinnen und Kunden mit persönlichem Abo, die ihr Ticket bei der Fahrkartenkontrolle nicht dabei haben, ermäßigt sich der erhöhte Fahrpreis auf 7 Euro. Dies gilt nur für Abonnentinnen und Abonnenten mit nicht übertragbarer Monatskarte, weil nur bei ihnen ausgeschlossen werden kann, dass die Fahrkarte nicht von anderen Fahrgästen zum Zeitpunkt der Kontrolle genutzt wurde.
Schülerinnen und Schüler erhalten die Ermäßigung auf 7 Euro, wenn sie ihren gültigen persönlichen Fahrausweis (Schulfahrkarte, Jugendnetzkarte etc.) nachträglich vorlegen.
So geht's: Wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, kann den Betrag im GVH Kundenzentrum oder per Überweisung begleichen.
Wenn Sie Fragen haben, beachten Sie bitte, dass die Unterlagen zu Ihrem Fall unter Umständen erst nach drei Tagen im Kundenzentrum vorliegen.
Für alle Fahrgäste gilt: Ein Einspruch gegen die Forderungen der ÜSTRA ist innerhalb von 14 Tagen schriftlich unter
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Bereich EBE
Postfach 2540
30025 Hannover
einzureichen. Gibt es nichts einzuwenden, können alle Fahrgäste das erhöhte Beförderungsentgelt oder die Bearbeitungsgebühr innerhalb von 14 Tagen per Überweisung entrichten oder persönlich im Kundenzentrum einzahlen. Im Kundenzentrum gibt es übrigens auch Fahrkarten.