In den Bussen und Stadtbahnen der ÜSTRA können bis zu drei Fahrräder mitgenommen werden – sofern sie die üblichen Maße nicht überschreiten. Sonderkonstruktionen wie Tandems werden nicht befördert. Klappfahrräder, sofern sie zusammen geklappt mitgenommen werden, gelten jedoch nicht als Fahrrad sondern als Handgepäckstücke und werden auf allen Linien und zu allen Zeiten befördert. Die Besitzer benötigen hierfür keinen zusätzlichen Fahrausweis.
Der Zustieg in die Stadtbahn ist an Hochbahnsteigen und in den Tunnelstationen möglich. Für Schäden, die anderen Fahrgästen entstehen – zum Beispiel Verschmutzungen durch Fahrradketten – haftet der Radfahrer.