Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Single Sign On Verfahren

Stand: 04.03.2026

1. Geltungsbereich


Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (kurz „ÜSTRA“) betreibt ein Single Sign On Verfahren (kurz „SSO“).
Single Sign On bedeutet, dass sich Nutzende mit einer einmaligen Authentifizierung und einheitlichen Zugangsdaten bei allen angeschlossenen Diensten anmelden können, ohne für den jeweiligen Dienst einen separaten Registrierungsprozess durchlaufen zu müssen.


Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des SSO-Verfahrens.


Die Nutzung der an SSO angeschlossenen Dienste unterliegt separaten allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen des jeweiligen Dienstes.
Auf deren Geltung werden SSO-Nutzende vor der Erstnutzung der jeweiligen Dienste unmittelbar hingewiesen und, sofern erforderlich, gebeten, diesen zuzustimmen und ggf. weitere Angaben im jeweiligen Anmelde- und/oder Bestellprozess des Dienstes zu machen.


Die jeweils geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen der Dienste sind unmittelbar bei dem entsprechenden Vertragsschluss sowie auf den Webseiten der jeweiligen Dienste abrufbar.


Die Nutzung des SSO-Verfahrens ermöglicht eine vereinfachte Authentifizierung. Durch die Bereitstellung des SSO entsteht kein Anspruch der Nutzenden auf Zugang zu oder Nutzung von über SSO angebundenen Diensten. Sind Nutzende bei einem angebundenen Dienst gesperrt, deaktiviert oder wurde das dortige Vertragsverhältnis beendet, besteht kein Anspruch, über SSO dennoch Zugang zu diesem Dienst zu erhalten.


Abweichende allgemeine Geschäftsbedingung der Nutzende gelten nicht.


2. Angaben bei der Registrierung


1. Bei der Registrierung müssen die dort abgefragten (Stamm-) Daten wahrheitsgemäß und vollständig angegeben werden. Dies gilt auch für (Stamm-) Daten, die durch die Nutzung weiterer angeschlossener Dienste erhoben und im SSO-Konto („Account“) gespeichert werden. Nutzende müssen volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Nach erfolgreicher Registrierung im SSO kann der Nutzer weitere Dienste in Anspruch nehmen.


2. Nutzende sind verpflichtet, die hinterlegten Daten auf aktuellem Stand zu halten. Kommen Nutzende diesen Pflichten nicht nach, können sie keinen Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz geltend machen, wenn die fehlerhaften Leistungen durch die Verarbeitung der unwahrheitsgemäßen oder nicht aktuellen Daten in den angebundenen Diensten verursacht worden sind.
 

3. Nutzung des SSO


1. Mit dem Absenden der ausgefüllten Registrierungsmaske wird die Zustimmung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt.


2. SSO ermöglicht den Nutzenden nach einer einmaligen Registrierung mit anschließender Verifizierung der E-Mail-Adresse sowie der Festlegung eines zweiten Authentifizierungsfaktors, die Authentifizierung bei weiteren Diensten der ÜSTRA. Der Zugang zu diesen angeschlossenen Diensten bedarf keiner erneuten Registrierung. Für Nutzende genügt ein Login mit ihren bestehenden Zugangsdaten, um sich bei der erstmaligen Nutzung für den Dienst freischalten zu lassen. Die für die Nutzung notwendigen Daten werden im jeweiligen Dienst angefragt und in den jeweiligen Systemen verarbeitet.


3. SSO ermöglicht den Nutzenden die zentrale Verwaltung von Stammdaten, sofern diese im Rahmen der Registrierung bzw. durch Nutzung der weiteren Dienste erhoben wurden. Nutzende können ihre Stammdaten in ihrem SSO-Konto („Account“) einsehen und verwalten. Die einzelnen Dienste beziehen die Stammdaten vom SSO. Sämtliche durch die Nutzenden vorgenommenen Änderungen in ihren Stammdaten gelten zugleich für weitere Dienste, bei denen der Nutzende sich angemeldet hat.


Die Registrierung und die Nutzung des SSO sind für alle Nutzenden kostenlos; für die angebundenen Dienste können Entgelte, Gebühren oder sonstige Kosten für Nutzende anfallen, die ausschließlich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen der angebundenen Dienste bestimmt werden.


4. Sicherheitsaspekte und Pflichten
 

1. Nutzende müssen bei der Registrierung ein sicheres Passwort wählen. Die aktuell gültigen Passwort-Richtlinien werden auf der Registrierungsseite aufgelistet. Bei Festlegung eines (neuen) Passwortes wird die Einhaltung dieser Richtlinien automatisch durch das SSO-System geprüft.


2. Eine Mehr-Faktor-Authentifizierung ist verpflichtend. Nach der Registrierung wird beim ersten Login die Auswahl eines zweiten Faktors verlangt. Es stehen mehrere
Verfahren zur Auswahl. Erst nach der Festlegung eines zweiten Authentifizierungsfaktors ist eine vollständige Authentifizierung möglich.
 

3. Mit der Registrierung im SSO verpflichten sich Nutzende, die Zugangsdaten (E-Mail-Adresse, Benutzername und Passwort, weitere Authentifizierungsfaktoren) ausschließlich für die eigene Nutzung, als erleichterte Zugangsmöglichkeit zu SSO und den angeschlossenen Diensten der ÜSTRA zu verwenden. Eine Weitergabe oder Offenlegung dieser Zugangsdaten an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.


Soweit Nutzende eine missbräuchliche Nutzung ihrer Zugangsdaten vermuten, haben sie dies unverzüglich per E-Mail an das ÜSTRA ServiceCenter (info@uestra.de) mitzuteilen. Verletzen Nutzende diese Pflichten und haben sie diese zu vertreten, haften Nutzende für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen. Die Haftung endet erst, wenn Nutzende die ÜSTRA über die unberechtigte Nutzung informiert und Zugangsdaten geändert haben. Bis zum Zeitpunkt dieser Mitteilung des Missbrauchs haften Nutzende für alle Folgen der missbräuchlichen Nutzung ihres Accounts, sofern sie den Missbrauch der Zugangsdaten zu vertreten haben.


4. Die ÜSTRA behält sich das Recht vor, SSO-Konten („Accounts“) insbesondere bei falscher Angabe der Kontaktdaten oder unbefugter Weitergabe/Offenlegung zeitweilig oder dauerhaft zu sperren.


5. Beendigung der Nutzung des SSO
 

1. Die Nutzung kann grundsätzlich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Dies ist für Nutzende jederzeit und unwiderruflich über die Funktion (Button) „Konto löschen“ in ihrem SSO-Konto möglich. Wird der Löschvorgang abgeschlossen, ist die Wiederherstellung des SSO-Kontos nicht mehr möglich.
 

2. Die Löschung des SSO-Kontos verhindert unverzüglich den Zugang und die Nutzung der angeschlossenen Dienste des SSO. Die Löschung hat jedoch keine Wirkung auf Daten, die ausschließlich innerhalb dieser Dienste erhoben und gespeichert wurden. Diese unterliegen den Löschverfahren und -richtlinien der jeweiligen Dienste. Die Löschung des SSO-Kontos hat ebenfalls keine Wirkung bzw. keinen Einfluss auf die Fortgeltung der zwischen den Nutzenden und den angebundenen Diensten bestehende Verträge, welche durch die Nutzung bzw. innerhalb von angeschlossenen Diensten geschlossen wurden. Diese unterliegen den dort festgelegten Kündigungsfristen und müssen eigenständig gekündigt werden. Findet dies nicht statt, geraten Nutzende ggf. mit der Abnahme der durch den Dienst bzw. die Dienste erbrachten Leistungen in Verzug.
 

3. Setzen Nutzende die Nutzung des SSO für mindestens ein Jahr aus, wird ihr SSO-Konto als inaktiv markiert und eine entsprechende Nachricht per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Die ÜSTRA prüft in regelmäßigen Abständen, ob es inaktive SSO-Konten gibt. Wird anschließend festgestellt, dass für die Nutzenden keine laufenden Verträge in angeschlossenen Diensten geschlossen sind bzw. angeschlossene Dienste nicht genutzt wurden, wird das SSO-Konto und somit der Zugang zu den angeschlossenen Diensten ohne Einholung einer Zustimmung oder Benachrichtigung der Nutzenden gelöscht. Die ÜSTRA behält sich vor, diese Prozesse jederzeit ganz oder teilweise zu automatisieren.


6.Datenschutz


Die im Rahmen der Registrierung und Nutzung des SSO erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden gemäß den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen der ÜSTRA verarbeitet. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzinformationen für das Single Sign On Verfahren.


7. Haftung


Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die ÜSTRA entsprechend der gesetzlichen Regelungen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ÜSTRA – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der ÜSTRA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstandes sind, sind dementsprechend nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typisch und vorhersehbar sind.


Die Beschränkungen gelten nicht:
a) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit; 
b) für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; 
c) soweit die ÜSTRA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware bzw. eines Werkes übernommen hat.


Die sich aus diesem Punkt 7 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten vorbehaltlich der Regelungen hinsichtlich aller Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, und auch bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, deren Verschulden die ÜSTRA nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.


Die Einschränkungen aus diesem Punkt 7 gelten vorbehaltlich der Regelungen auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ÜSTRA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


8. Streitbeilegung / Schlichtung


Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Nutzung des SSO haben Nutzende die Möglichkeit, sich an SNUB (Nahverkehr-Schlichtungsstelle) als Verbraucherschlichtungsstelle (http://www.nahverkehr-snub.de, SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle, Postfach 6025, 30060 Hannover) zu wenden. Näheres regelt die Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle.


9. Sonstiges
 

1. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets kann eine jederzeitige Verfügbarkeit des SSO nicht gewährleistet werden.


2. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht.


3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
 

4. Anfragen, die sich auf die Bestellungen oder den Erwerb von Onlinefahrkarten beziehen können an das ÜSTRA Servicecenter gerichtet werden:
ÜSTRA Servicecenter 
Karmarschstraße 30/32 
30159 Hannover 
Telefon: (0511) 16 68 0 
Email: info@uestra.de