Stand: 28.01.2026
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Erwerb von Fahrtberechtigungen über das „Check-in-Be-out-System (nachfolgend „ÜSTRA easy App“) und deren Nutzung. Bei Nutzung der ÜSTRA easy App akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese AGB ergänzen die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung; abrufbar unter ABB & Tarifbestimmungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Vertragspartner ist, soweit nichts Gegenteiliges geregelt, die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, Sitz der Gesellschaft: Hannover, eingetragen beim Handelsregister Amtsgericht Hannover unter HRB 37 91, USt.-Id.-Nr.: DE 811 11 61 76.
Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel genutzt werden.
2. Allgemeines
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (nachfolgend ÜSTRA) verfolgt mit der ÜSTRA easy App das Ziel, den günstigsten Fahrpreis für den Kunden zu berechnen, ohne dass sich diese mit den verschiedenen Zonen und Tarifen der Fahrten vertraut machen muss. Der Kunde muss sich registrieren und kann eine Fahrtberechtigung über den Check-in Button erwerben.
Die ÜSTRA easy App ist ein Vertriebsverfahren für Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf sämtlichen Linien und Strecken und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Geltungsbereich des ÜSTRA Verkehrsverbunds in den Zonen ABC.
Es können nur personalisierte, nicht übertragbare Fahrtberechtigungen für den sofortigen Fahrtantritt vom registrierten Kunden zur eigenen Nutzung erworben werden. Für die gesamte Fahrt können auch weitere Personen oder Tiere über das Benutzerkonto des Nutzers hinzugebucht und abgerechnet werden.
Mit dem Check-in in der ÜSTRA easy App wird dem Kunden systemseitig eine Fahrtberechtigung in der ÜSTRA easy App bereitgestellt.
3. Voraussetzung für die ÜSTRA easy App-Nutzung
Voraussetzung ist die Registrierung über die ÜSTRA easy App, die im Google Play Store bzw. im Apple App Store erhältlich ist.
Die ÜSTRA bedient sich für die Speicherung und Authentifizierung der erhobenen Daten bei der Registrierung des Single Sign-On (SSO) Verfahren. Dieser ermöglicht es dem Kunden, sich bei weiteren Diensten der ÜSTRA zu authentifizieren und die Anmeldeinformationen einmalig einzugeben.
Der Kunde muss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein und über ein kompatibles mobiles Endgerät verfügen. Während der gesamten Fahrt müssen die mobile Datennutzung sowie die Ortungsdienste aktiviert sein.
Für die Registrierung müssen wahrheitsgemäß und vollständig folgende Daten angegeben werden:
• Vor- und Nachname
• Adresse
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer (optional)
• Geburtsdatum
Nach erfolgreicher Registrierung im SSO kann der Kunde die ÜSTRA easy App nutzen.
Für die Nutzung der ÜSTRA easy App muss das Zahlungsmitteln in dieser ÜSTRA easy App angelegt werden:
• Zahlungsmittel (Kreditkarte oder Paypal)
4. Vertragsabschluss
Die ÜSTRA easy App dürfen nur von volljährigen geschäftsfähigen Personen genutzt werden.
Die über die ÜSTRA easy App angebotene Leistung stellt kein verbindliches Angebot i. S. d. §§ 145 ff. BGB dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden, zur Abgabe einer Bestellung. Mit dem Einchecken über den Check-in-Button gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit der ÜSTRA ab. Die Annahme erfolgt über Bereitstellung der Fahrtberechtigung. Für die Gültigkeit der Fahrtberechtigung ist der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich. Der Fahrpreis ist sofort nach Beendigung der Fahrt fällig.
Der Beförderungsvertrag kommt mit dem jeweiligen genutzten Verkehrsunternehmen zustande.
Die Fahrtberechtigung auf dem mobilen Endgerät ist bei der Fahrt ständig mitzuführen. Der Kunde hat darauf zu achten, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bedienung des mobilen Endgerätes, während der Fahrausweisprüfung erfolgt durch den Kunden. Das Prüfpersonal kann jedoch begründet die vorübergehende Aushändigung des Gerätes zu Kontrollzwecken verlangen.
Checkt der Kunde sich vor Fahrtantritt in das System ein und verzichtet dann auf die Nutzung des ÖPNV, so ist er verpflichtet, sich aktiv auszuchecken, so dass kein Fahrpreis berechnet wird.
Für die Mitnahme von Personen, Tiere und Sachen gelten die Mitnahmeregelungen in den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im ÜSTRA Verkehrsverbund.
Für mitreisenden Personen und Tiere ist eine Mitbuchungsfunktion direkt über die ÜSTRA easy App je jede Fahrt über das Benutzerkonto möglich.
Bei Fahrausweisprüfungen ist die ausgegebene Fahrtberechtigung in der ÜSTRA easy App auf dem Display des mobilen Endgeräts dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Kann eine gültige Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung nicht vorgezeigt werden, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Bei einer nachträglichen Vorlage im Falle einer Beanstandung gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im ÜSTRA Verkehrsverbund.
Der Kunde ist verantwortlich für die Kapazität seines mobilen Endgerätes, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des mobilen Endgerätes (einschließlich genügend Akkuleistung und dem Zugang zum Netz).
Mit dem Check-out/Be-out wird die erteilte Fahrtberechtigung systemseitig entzogen. Dieses erfolgt entweder automatisiert beim Ausstieg des Kunden aus dem Beförderungsmittel oder manuell durch den Kunden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass er stets über eine Fahrtberechtigung verfügt, solange er sich in einem Verkehrsmittel befindet.
Die Fahrtberechtigung wird ausschließlich in der ÜSTRA easy App und auf dem mobilen Endgerät gespeichert, das zum Check-In genutzt wurde. Ein Übertragen auf andere Geräte bei Verlust oder leerem Akku ist nicht möglich. Wird die ÜSTRA easy App nach einem Check-In gelöscht oder deinstalliert, kann die Fahrtberechtigung nicht wiederhergestellt werden.
4.1 Löschung des Benutzerkontos
Das Benutzerkonto kann über den Button “Löschen” jederzeit und unwiderruflich gelöscht werden. Eine Löschung verhindert zugleich den Zugriff auf weitere Dienste, die dieses Benutzerkonto benötigen. Eine Wiederherstellung durch die ÜSTRA kann nicht erfolgen.
4.2 Sperrung des Benutzerkontos
Das Benutzerkonto wird automatisch gesperrt, wenn das Passwort zehnmal falsch eingegeben wird. Eine Entsperrung erfolgt nach wenigen Minuten. Die ÜSTRA behält sich vor, bei Missbrauchs- und Betrugsverdacht das Benutzerkonto zeitweise zu sperren.
4.3 Passwort vergessen
Ein neues Passwort kann über die Funktion “Passwort vergessen” im Login- Bereich angefordert werden. Nach Eingabe des Benutzernamens oder der registrierten E-Mail-Adresse wird eine E-Mail mit einem Link an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Dieser Link ist für 10 Minuten gültig und ermöglicht nach Aufruf die Vergabe eines neuen Passworts durch den Nutzer.
5. Fahrpreisberechnung
Fahrpreise werden im Nachgang anhand der Luftlinienkilometerdistanz zwischen Start- und Zielhaltestelle, dem Grundpreis und der ggf. mitgenommenen Personen und Tiere für den Kunden automatisch ermittelt. Die Preise unterliegen den tariflich festgelegten Preisdeckeln für eine Fahrt, für einen Kalendertag und für einen Kalendermonat.
Es gilt die zuletzt durchfahrene Haltestelle, die systemseitig erfasst wurde, als preisbildend für die Fahrtpreisberechnung. Die Preise und die Besonderheiten bei der Fahrpreisberechnung des eTarifs sind einsehbar unter www.uestra.de
Wird nach Abrechnung der Fahrt(en) vom Kunden ein unkorrekt berechneter Fahrpreis oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung festgestellt, ist dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Servicecenter der ÜSTRA zu melden. Stellt das Servicecenter fest, dass ohne eigenes Verschulden des Kunden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet. Im Übrigen sind Erstattungen ausgeschlossen.
Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag von 10 € auf dem hinterlegten Zahlungsmittel autorisiert. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte oder das PayPal Konto mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
6. Zahlungsbedingungen und Bezahlverfahren
Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich maßgeblich aus der Länge der getätigten Fahrten (Grundpreis + Luftlinienkilometerpreis), der Anzahl der mitgenommenen Personen und Tiere sowie den Preisdeckeln.
Der Kaufbeleg wird zum Abrechnungszeitpunkt von der ÜSTRA erstellt und dem Kunden über die ÜSTRA easy App zur Einsicht zur Verfügung gestellt. In der ÜSTRA easy App kann der Kunde eine Detailsicht über die durchgeführten Fahrten einsehen.
Ein postalischer Versand des Kaufbelegs erfolgt nicht.
Um den e-Payment-Service für die ÜSTRA easy App nutzen zu können, ist eine Registrierung über die ÜSTRA easy App erforderlich. Dabei sind folgende Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen:
• Name
• vollständige Adresse
• Geburtsdatum
• E-Mail-Adresse
• gewünschte Zahlart:
• Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
• PayPal-Daten (im Falle Bezahlung per PayPal)
Die ÜSTRA bedient sich zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn (nachfolgend „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an den genannten Dienstleister übermittelt. Die Zahlungsdaten für die Vertragsabwicklung werden ausschließlich beim Dienstleister Logpay gespeichert.
Sämtliche Forderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren (z.B. Verzugszinsen oder Rücklastschriftgebühren) wurden an Logpay verkauft und abgetreten (Abtretungsanzeige). LogPay ist berechtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und ist Drittbegünstigte dieser Bestimmungen.
6.1 Bezahlverfahren
Die Abrechnung der gekauften Fahrkarten über das Kreditkartenverfahren ist mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten
• Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder AMEX)
• Nummer der Kreditkarte
• Ablaufdatum der Kreditkarte
• CVC-Code der Kreditkarte
• ggf. 3D-Secure Passwort
Diese Daten werden an LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
LogPay überprüft die angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Falls die bestellende Person nicht selbst Inhaber*in der angegebenen Kreditkarte ist, muss sichergestellt werden, dass eine Einwilligung zur Belastung durch die kreditkartenführende Person vorliegt. Zudem ist sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann, die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, wird eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto richtet sich nach dem jeweiligen Kreditkartenvertrag mit dem Zahlungsdienstleister.
Sofern der Zahlungsdienstleister das „3D-Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister das „3D-Secure-Verfahren“ nicht oder noch nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D-Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, wird dieser Punkt automatisch übersprungen.
Sollte eine Rückbuchung (Charge Back) ungerechtfertig veranlasst werden oder der Forderungseinzug aus Gründen scheitern, die von der bestellenden Person zu vertreten sind, sind zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Onlinetickets die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Die gekauften eTarif Tickets über die ÜSTRA easy App erscheinen in der Kreditkartenabrechnung als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages können im Benutzerkonto der ÜSTRA easy App unter („Meine Bestellungen“) eingesehen werden.
Für die Zahlung mit PayPal wird ein PayPal-Konto benötigt. Dort müssen die Zahl- und Versandinformationen hinterlegt werden. In der ÜSTRA easy App wird PayPal als Zahlungsart ausgewählt. Beim unregistrierten Kauf müssen die erforderlichen
Daten eingeben werden. Nach erfolgreicher Zahlung wird die Fahrkarte in der ÜSTRA App zur Verfügung gestellt.
Es gelten zusätzlich die AGB, Nutzungsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen von PayPal bzw. den von PayPal eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.
7. Datenschutz
Die im Rahmen der Registrierung und Nutzung der ÜSTRA easy App erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden gemäß den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG verarbeitet. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzinformationen der ÜSTRA easy App und der Datenschutzinformationen SSO Verfahren.
8. Haftung
1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die ÜSTRA entsprechend der gesetzlichen Regelungen.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ÜSTRA – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der ÜSTRA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstandes sind, sind dementsprechend nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typisch und vorhersehbar sind.
3. Die Beschränkungen gelten nicht:
a) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit;
b) für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
c) soweit die ÜSTRA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware bzw. eines Werkes übernommen hat.
Die sich aus dieser Ziffer 8 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten vorbehaltlich der Regelungen hinsichtlich aller Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug,
mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, und auch bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, deren Verschulden die ÜSTRA nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
Die Einschränkungen aus dieser Ziffer 8 gelten vorbehaltlich auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ÜSTRA wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9. Sonstiges
1. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets kann eine jederzeitige Verfügbarkeit der ÜSTRA easy App nicht gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere auch für die Verfügbarkeit des Check-In in der ÜSTRA easy App.
2. Dem Kunden ist bekannt, dass ihm ggf. Kosten für die digitale Nutzung der ÜSTRA easy App für die notwendige Telekommunikation (z. B. Datenübermittlung über Mobilfunk) entstehen können.
3. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
5. Anfragen, die sich auf die Buchungen in der ÜSTRA easy App beziehen können an das ÜSTRA Servicecenter gerichtet werden:
ÜSTRA Servicecenter
Karmarschstraße 30/32
30159 Hannover
Telefon: (0511) 16 68 0
E-Mail: info@uestra.de
10. Schlichtungsklausel – Informationen zur Streitbeilegung
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit einem Beförderungsvertrag und/oder mit dem Kauf eines eTarif Tickets über die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft haben Sie die Möglichkeit, sich an SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle als Verbraucherschlichtungsstelle (http://www.nahverkehr-snub.de, SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle, Postfach 6025, 30060 Hannover) zu wenden. Näheres regelt die Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle.