Der Hochbahnsteig mit Wartehäuschen der Haltestelle Riechersstraße im Regen. Ein TW 6000 fährt ein.
© M. Bargiel

Alkohol- und Rauchverbot auf Hochbahnsteigen

Ab dem 1. Januar 2026 gilt auf allen oberirdischen Stadtbahnhaltestellen mit Hochbahnsteigen im ÜSTRA Verbundgebiet ein Alkohol- und Rauchverbot.

Was verboten ist

Du darfst dort nicht rauchen – auch keine E-Zigaretten oder Cannabisprodukte.
Du darfst außerdem keinen Alkohol trinken. Auch das Mitnehmen ist verboten, wenn sich der Alkohol in offenen oder nicht verschließbaren Behältern befindet.

Wo die Regeln gelten

Die neuen Vorgaben ergänzen bestehende Regelungen. Sie gelten bereits in Fahrzeugen, in Tunnelstationen und in entsprechend gekennzeichneten Bereichen. Neu hinzu kommen jetzt die oberirdischen Hochbahnsteige an Stadtbahnhaltestellen.

Ausgenommen sind Bushaltestellen sowie Stadtbahnhaltestellen mit Niedrigbahnsteigen. Diese Bereiche lassen sich häufig nicht eindeutig abgrenzen. Die ÜSTRA bittet hier dennoch: Nimm Rücksicht auf andere.

Warum die Regelung kommt

Viele Fahrgäste und die Regionspolitik haben sich die neue Regelung gewünscht. 
Dadurch sollen die Bahnsteige gepflegter aussehen und der Aufwand bei der Reinigung gesenkt werden.

Du möchtest noch mehr über unsere Beförderungsbedingungen lernen? Du kannst Sie hier nachlesen. 

Erstellt am 29.12.2025