Der Rücken zweier protec-Mitarbeiter, die mit einem Aufnäher mit der Aufschrift Aicherheitsdienst und Bodycam versehen sind.
© F. Arp

protec startet Pilotprojekt mit Bodycams

Für noch mehr Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr: Die ÜSTRA-Tochterfirma protec testet in einer zunächst sechsmonatigen Pilotphase den Einsatz von Bodycams.

In der Pilotphase werden Mitarbeiter*innen des Sicherheitsdienstes mit den mobilen Kameras ausgestattet. Ziel ist es, Erfahrungen mit der Technik zu sammeln und zu prüfen, welchen Beitrag Bodycams zur Deeskalation und zur Sicherheit von Fahrgästen und Mitarbeiter*innen leisten können.

Unser Tochterunternehmen protec ist insbesondere für Sicherheit und Reinigung an den unter- und oberirdischen Anlagen zuständig. Etwa 80 der über 300 Beschäftigten der protec kümmern sich tagtäglich um eure Sicherheit in den Tunnelstationen, an den Haltestellen oder in den Bussen und Bahnen der ÜSTRA. Dabei absolvieren sie rund 15.000 Einsätze jährlich. Oft reicht schon die Präsenz der protec-Mitarbeiter*innen oder der Dialog mit Beteiligten aus, um bestimmte Situationen zu entschärfen. 

Bodycams können aber insbesondere in konfliktbehafteten Situationen eine zusätzliche präventive Wirkung entfalten. Allein die sichtbare Ankündigung einer möglichen Aufzeichnung kann dazu beitragen, bestimmte Konstellationen frühzeitig zu beruhigen. Gleichzeitig können die Aufnahmen – im Rahmen der geltenden rechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben – dazu dienen, Vorfälle nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die halbjährige Pilotphase startet ab sofort und ist in vier zeitliche Abschnitte unterteilt, in denen die Mitarbeiter*innen sukzessive mit Bodycams ausgestattet werden. Das Ziel ist bis Ende Februar 2027 alle Beschäftigten im Streifendienst ausgerüstet zu haben. In der Pilotphase sollen unter anderem die technische Zuverlässigkeit getestet, Abläufe erprobt und grundsätzliche Erfahrungen gesammelt werden. Schon vor der Pilotphase gab es Schulungen für Mitarbeiter*innen. In den nächsten Monaten wird es regelmäßige interne Infoveranstaltungen, Besprechungen und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahmen bei der protec geben.

Wissenswertes zu den Kameras - Einsatz, Funktionsweise, rechtlicher Rahmen

  • Die Bodycam darf nur zum Eigenschutz, Schutz anderer Personen, zur Deeskalation, Beweissicherung und zur Durchsetzung des Hausrechtes eingesetzt werden.
  • Der Einsatz der Bodycam darf nur dort erfolgen, wo die protec Hausrecht genießt (z.B. Fahrzeuge, Haltestellen, U-Stationen, Bereich der HRG (Niki-de-Saint-Phalle-Promenade).
  • Die Uniformen der protec-Mitarbeiter*innen sind mit entsprechenden Hinweisen gekennzeichnet. Die Kamera ist sichtbar an der Dienstkleidung angebracht.
  • In der ersten Stufe der Nutzung der Bodycams wird das sichtbar getragene Display aktiviert und die sogenannte Pre-Recording-Funktion eingeschaltet. Somit sind auch die letzten 90 Sekunden vor einer eigentlichen Aufnahme aufgezeichnet.
  • Die Aktivierung der Aufzeichnung wird verbal angekündigt. Die Bodycams zeichnen lediglich Videos auf. Es werden keine Tonaufnahmen erstellt.
  • Während einer Aufzeichnung leuchtet eine rote LED. Die Aufnahme ist für Betroffene erkennbar.
  • Aufgezeichnete und interessierte Personen werden mit einer sogenannten Berechtigungskarte informiert.
  • Bodycam-Träger*innen und Führungskräfte haben keinen Zugriff auf die Aufnahmen bzw. deren Auswertung. Nur nach behördlicher Aufforderung übernimmt das ein Team, das nicht im Bereich Sicherheit tätig ist. 
  • Grundsätzlich erfolgt die Speicherung und Löschung von Daten automatisiert. Nicht benötigte Aufzeichnungen werden nach 3 Tagen automatisch gelöscht

Erstellt am 03.09.2026