Kopfbereich eines ÜSTRA Fahrkartenautomaten mit der Aufschrift Fahrkarten/Tickets
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Neues Jahr, neuer Tarif: Änderungen im ÜSTRA Tarif ab 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 ändern sich einige Preise und Regelungen im ÜSTRA Verbund. Hier bekommst du den Überblick.

Verbundtarif

Gute Nachrichten zuerst: Die Kurzstreckenkarte bleibt im Preis gleich. Das gilt auch für Kinderfahrkarten wie die Einzelkarte Kind und die Tageskarte Kind. Auch die Jugendnetzkarte und die Ausbildungsnetzkarte im Abo werden nicht teurer.

Alle anderen Fahrkarten im ÜSTRA Verbund steigen im Durchschnitt um rund 3 Prozent.

Eine Hand ist zu sehen, der Zeigefinger zeigt auf die Zieleingabe am Fahrkartenautomat der ÜSTRA. Hier steht: "Wohin möchtest du fahren?".
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Deutschlandticket

Das Deutschlandticket kostet ab sofort 63,00 Euro im Monat.

Wenn du über deinen Arbeitgeber ein Deutschlandticket Job bekommst, zahlst du 59,85 Euro. Mit Zuschüssen der Region Hannover und deines Arbeitgebers wird es deutlich günstiger:

  • Deutschlandticket Hannover Job: 34,95 Euro
  • Deutschlandticket Hannover Job 100: 0,00 Euro
  • Deutschlandticket Hannover Job Azubi: 15,00 Euro

Die Region Hannover unterstützt außerdem bestimmte Gruppen weiterhin finanziell. Mit der Region-S-Karte oder der Niedersächsischen Ehrenamtskarte bekommst du das Deutschlandticket Hannover sozial oder das Deutschlandticket Hannover Ehrenamt für jeweils 35,40 Euro.

Auch das Deutschlandticket Hannover Jugend kostet 35,40 Euro. Es gilt für Schüler*innen, Azubis und Freiwilligendienstleistende unter 23 Jahren in der Region Hannover.

ÜSTRA easy: Einfach einchecken und losfahren

Im Laufe des Januars starten wir unsere neue App ÜSTRA easy. Du checkst beim Einsteigen ein, fährst los und checkst beim Aussteigen wieder aus. Bezahlt wird automatisch.

Der Preis richtet sich dann nicht mehr nach Tarifzonen, sondern nach der Entfernung zwischen Start- und Zielhaltestelle. Zusätzlich gibt es Preisdeckel pro Fahrt, pro Tag und pro Monat, damit du nie mehr zahlst als nötig.

Weitere Infos findest du bald auf uestra.de.

Nahaufnahme auf ein Handy, das jemand in der Hand hält.
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Rauch- und Alkoholverbot

Ab dem 1. Januar 2026 gilt das Rauch- und Alkoholverbot auch an allen oberirdischen Stadtbahnhaltestellen mit Hochbahnsteigen.

Wie bisher bleibt das Verbot in Fahrzeugen, Tunnelstationen und gekennzeichneten Bereichen bestehen.

Aufkleber in einer Stadtbahn, der eine durchgestrichene Alkoholfalsche auf blauem Hintergrund zeigt.
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Übergangsregelungen für bereits gekaufte Fahrkarten

Viele bereits gekaufte Fahrkarten kannst du weiterhin nutzen. Kurzstrecken-, Einzel- und Tageskarten, die ab dem 1. Januar 2020 gekauft wurden, gelten auch über den 31. Dezember 2025 hinaus.

Das gilt nicht für Einzel- und Tageskarten, die bereits entwertet wurden und sofort genutzt werden mussten.

Eine Rückgabe, ein Umtausch oder eine Erstattung ist nicht möglich.

Monatskarten im Einzelverkauf mit einem ersten Geltungstag vor dem 1. Januar 2026 bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Du zahlst dafür nichts nach. Zum Beispiel gilt eine Monatskarte zum alten Preis höchstens bis zum 30. Januar 2026.

Erstellt am 19.12.2024