Die ÜSTRA Busse und Stadtbahnen verkehren nach dem regulären Fahrplan.
Auch die Nachtverkehre fahren regulär.
Die aktuellen Fahrplandaten stehen in der digitalen Fahrtauskunft zur Verfügung.
Ab dem 20. März entfällt in den Stadtbahnen und Bussen die 3G-Regel. Für die Fahrgäste besteht keine entsprechende Nachweispflicht mehr.
Aktuell gilt in sämtlichen Bussen und Bahnen sowie dem GVH Kundenzentrum eine generelle Tragepflicht von FFP2-Masken (KN95/N95) für alle Personen ab 14 Jahren. Auch für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren gilt die Maskenpflicht, sie sind allerdings nicht verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen, eine medizinische Maske ist ausreichend.
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen.
Das GVH Kundenzentrum in der Karmarschstraße 30/32 bleibt regulär geöffnet: werktags von 9:30 bis 20:00 Uhr. Samstag ist das Kundenzentrum von 9:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Für den Besuch im Kundenzentrum gilt wie in den Fahrzeugen des ÖPNV die FFP2-Maskenpflicht. Um möglichst wenig Publikumsverkehr zu haben und übergeordneten Empfehlungen zu folgen, rät die ÜSTRA dazu Fahrkarten vorzugsweise in der GVH App oder an Fahrkartenautomaten zu kaufen.