Die ÜSTRA Busse und Stadtbahnen verkehren nach dem regulären Fahrplan.
Lediglich die Nachtsternverkehre am Wochenende in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag entfallen bis voraussichtlich Sonntag, 7. März 2021.
Die aktuellen Fahrplandaten stehen in der digitalen Fahrtauskunft zur Verfügung.
Seit dem 27. April 2020 gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln Niedersachsens die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Ab dem 25. Januar 2021 muss eine solche Bedeckung zwingend eine medizinische Maske sein (OP-Maske, FFP2- oder KN95/N95-Maske) sein. Kinder bis zum 15. Lebensjahr sind nicht verpflichtet eine medizinische Maske zu tragen, für sie genügt weiterhin eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (Stoffmaske, Tuch). Dies gilt sowohl für den Aufenthalt in den Fahrzeugen als auch beim Warten an Haltestellen und Stationen. Ausgenommen von der Regelung medizinische Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen.
Die ÜSTRA kontrolliert die Einhaltung der Pflicht durch den Einsatz von Fahrscheinkontrolleuren und Sicherheitspersonalen der protec.
Das ÜSTRA Kundenzentrum in der Karmarschstraße 30/32 hat weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet (Montag bis Freitag 9:30 bis 20:00 Uhr und Samstag 9:30 bis 18:00 Uhr). Um möglichst wenig Publikumsverkehr zu haben und übergeordneten Empfehlungen zu folgen, rät die ÜSTRA dazu Fahrkarten vorzugsweise in der GVH App oder an Fahrkartenautomaten zu kaufen.
Das ÜSTRA Fundbüro ist während des aktuellen Lockdowns geschlossen.