Erklärung zur Barriere­freiheit und Zugänglich­keit der Website

(Stand der Erklärung: 29.09.2025)

Barrierefreiheits­erklärung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter uestra.de veröffentlichte Webseite 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit

Unsere Website ist mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit weitestgehend vereinbar. Alle wesentlichen Inhalte und Funktionen sind barrierefrei zugänglich.

Welche Bereiche sind nicht oder nur teilweise barrierefrei?

Nicht vollständig barrierefrei ist derzeit die Tastaturbedienung der Videoteaser der sprinti Hacks auf der Website zum Thema "sprinti". Dies werden werden wir zeitnah beheben.

Nicht vollständig barrierefrei sind derzeit auch einige Schnittstellen (z. B. eingebundene externe Dienste oder Inhalte), die von Dritten bereitgestellt werden. Auf diese externen Angebote haben wir keinen vollständigen Einfluss. Wir stehen jedoch in engem Austausch mit den jeweiligen Dienstleistern und arbeiten daran, auch dort die Barrierefreiheit sicherzustellen.

Grundlage der Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung sind die vorgenommenen Bewertungen in Form einer WCAG 2.1 AA – Selbstbewertung. 

Kontakt und Feedback

Auch wenn uns die bestehenden Barrieren bewusst sind, freuen wir uns über Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern, die uns dabei helfen können, unsere digitale Präsenz zu verbessern. Wenn Ihnen weitere Zugangserschwernisse auffallen oder Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an:

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Am Hohen Ufer 6
30159 Hannover
Telefon: +49511-16680
E-Mail: info@uestra.de
Schiedsstelle

Schlichtungsverfahren

Wir sind bemüht, Ihre Hinweise zu prüfen und – soweit möglich – umzusetzen. Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Landes Niedersachsen einzuschalten. An das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen ist seit dem 23. September 2019 eine Schiedsstelle angegliedert. Wenn Sie weitergehenden Klärungsbedarf haben, steht es Ihnen frei, hier Kontakt aufzunehmen: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de

 

Schlichtungsstelle Land Niedersachsen

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

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