Mobiles Kontrollgerät für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
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Fahren ohne Fahrschein (Erhöhtes Beförder­ungsentgelt)

Du hast von unserem Personal eine Auf­forderung zu einer Nach­zahlung für einen Fahrschein erhalten? Informationen, wie du nun weiter vorgehen solltest, findest du auf dieser Seite.

Erhöhtes Beförder­ungs­entgelt (EBE)

Du wurdest ohne gültigen Fahrausweis angetroffen und hast von unseren Kolleg*innen einen Zahlbescheid erhalten?

Bezahlung per Überweisung

Damit der Aufwand hierdurch so gering wie möglich ist, bitten wir dich, den dadurch fällig gewordenen erhöhten Fahrpreis von 60,- € mit Angabe der Vorgangsnummer innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungstag auf das folgende Konto zu überweisen:

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Sparkasse Hannover
BIC: SPKH DE2HXXX
IBAN: DE29 2505 0180 0900 3155 55
 

Bitte halte dich an diese Frist, andernfalls kommt es zu einem Mahnverfahren und es wird für dich teurer. 

Solltest du weitere Fragen haben, wende dich gerne online an unser Servicecenter über das Kontaktformular oder über ebe.bearbeitung@uestra.de.

Bezahlung in bar

Des Weiteren hast du die Möglichkeit, den Betrag persönlich in bar zu begleichen. Hier kannst du auch innerhalb von 14 Tagen deinen gültigen persönlichen Zeit­fahrausweis oder deine gültige Kunden­karte vorlegen, solltest du diese bei der Kontrolle nicht dabei haben. Der zu entrichtende Betrag ermäßigt sich in diesem Fall auf 7 Euro.

ÜSTRA Servicecenter
Karmarschstr. 30/32
30159 Hannover

Montag - Freitag:
9:00 – 19:00 Uhr 

Samstag:
9:00 - 17:00 Uhr

Bareinzahlungen und Anfragen können erst nach Ablauf von drei Werktagen bearbeitet werden. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass die in diesem Zusammenhang erfassten Daten bei uns gespeichert werden.

Einspruch!

Für alle Fahrgäste gilt: Ein Einspruch gegen die Forderungen der ÜSTRA ist innerhalb von 14 Tagen schriftlich unter

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Bereich EBE
Postfach 2540
30025 Hannover

einzureichen. Gibt es nichts einzuwenden, können alle Fahrgäste das erhöhte Beförderungsentgelt oder die Bearbeitungsgebühr innerhalb von 14 Tagen per Überweisung entrichten oder persönlich im ÜSTRA Servicecenter einzahlen. Im ÜSTRA Servicecenter gibt es übrigens auch Fahrkarten.

Gutschrift vom Fahrpersonal erhalten?

Hast du durch das regiobus oder ÜSTRA Fahrpersonal eine Gutschrift erhalten, weil wir dir kein passendes Wechselgeld herausgeben konnten?

Fahrer im Bus sitzend spricht mit einsteigendem weiblichem Fahrgast
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