
Etwas im Fahrzeug vergessen? Wir helfen dir!
Jeder hat sicher schon einmal etwas liegen lassen, aber egal ob es sich um dein Smartphone, deine Geldbörse oder einen Regenschirm handelt - wir helfen dir es zurück zu bekommen! Hier erhältst du alle Details, wie du deine bei der ÜSTRA oder den ÜSTRA Verbundpartnern verlorenen Gegenstände zurückerhalten kannst. Bitte beachte, dass Fundsachen maximal 6 Monate aufbewahrt werden.
Was ist zu tun?
Melde deinen Verlust in der Onlinemaske. Gib dort bitte deine Kontaktdaten (E-Mail) an. Haben wir deine Fundsachen entdeckt, bekommst du automatisch eine E-Mail!
Wie nehme ich Kontakt auf?
Das Fundbüro der ÜSTRA befindet sich im FIRST Reisebüro.
Was du noch beachten solltest
- Massenfundsachen (dazu zählen u.a. Schirme, Handschuhe, Mützen, Schals) werden nicht elektronisch gepflegt. Nach diesen Gegenständen kannst du ausschließlich im Fundbüro in der Nordmannpassage fragen.
- Für Fundsachen erheben wir eine Fundgebühr (2,50 €), die bei der Abholung zu entrichten ist.
- Solltest du deine Fundgegenstände nicht selbst abholen wollen, kannst du dies durch eine andere Person erledigen lassen. Diese Person muss sich mit einer von dir unterzeichneten Vollmacht zur Abholung legitimieren. Weiterhin bieten wir an, dir die Fundgegenstände per Post zu zusenden. Dann berechnen wir dir zusätzlich die entstandenen Versandkosten.
Für weitere Rückfragen steht das Fundbüro auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Wann stehen die Fundsachen zur Abholung bereit?
| Tag des Verlustes | Mögliche Abholung |
|---|---|
| Montag - Donnerstag | übernächster Werktag |
| Freitag - Sonntag | Dienstag der Folgewoche |
Versteigerung von Fundgegenständen
Alle Fundsachen, die bis zum 30. September 2025 bei der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft und der regiobus Hannover GmbH abgegeben wurden, müssen bis zum 31. März 2026 hier abgeholt werden:
Fundbüro von ÜSTRA und regiobus
First Reisebüro (ÜSTRA Reisen)
Nordmannpassage 6
30159 Hannover
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Empfangsberechtigte der Fundgegenstände werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 31. März 2026 beim Fundbüro von ÜSTRA und regiobus geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht abgeholten Fundgegenstände öffentlich versteigert.
Achtung!
Die nächste Versteigerung findet am Dienstag, den 21. April 2026 um 15:00 Uhr hier statt:
HannoVerum GmbH & Leihhaus-Hannovera-GmbH
Karmarschstraße 41
30159 Hannover
Eine Besichtigung der Fundgegenstände ist am selben Tag und Ort, zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr möglich. Für ersteigerte Fundsachen besteht keine Gewährleistungs- und Haftungspflicht.
Die Fundbüros der Eisenbahnunternehmen
Du hast etwas in der S- oder Regionalbahn verloren? Dann wende dich bitte an das jeweilige Verkehrsunternehmen:
