Allgemeine und Beförderungsbedingungen (AGB) für On-Demand-Verkehre (sprinti)

Stand: 12.05.2026

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der von der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft („ÜSTRA“) im Rahmen des On-Demand-Verkehrs angebotenen Personenbeförderungsleistung „sprinti“. Sie gelten außerdem für die Buchung von Fahrberechtigungen über die zugehörige „sprinti App“ und alle weiteren Buchungskanäle.

Für die Nutzung des Angebots ist eine Registrierung der Nutzer*innen sowie die Verfügbarkeit der App und der Fahrzeuge erforderlich. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn On-Demand-Verkehre über freie Sitzplätze verfügen. Die Beförderung erfolgt ausschließlich auf Sitzplätzen.

Für On‑Demand‑Verkehre besteht zudem keine Garantie für eine pünktliche Abholung oder Ankunft.

Das Angebot ermöglicht registrierten Nutzer*innen über die sprinti App (im Folgenden nur noch "App") Fahrtwünsche einzugeben und verbindlich konkrete Fahrtangebote zu buchen. On-Demand–Verkehre bündeln Fahrtwünsche mehrere Nutzer*innen. Die Beförderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und der betrieblichen Vorgaben. Ein Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Fahrt bzw. einen bestimmten Fahrweg besteht nicht. Die Fahrten finden in Vans oder Minibussen statt und können gemeinsam mit anderen Fahrgästen erfolgen. Sie beginnen und enden stets an festgelegten Haltepunkten. 

sprinti ermöglicht die Buchung einer Fahrt per App über ein Smartphone oder telefonisch. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store heruntergeladen werden. 

Diese Beförderungsleistungen des On-Demand-Verkehrs unterliegen den Tarifbestimmungen- und Beförderungsbedingungen der ÜSTRA. Zusätzlich zu diesen AGB gelten mithin die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung; abrufbar auf uestra.de unter ABB & Tarifbestimmungen

Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden*innen / Nutzer*innen werden nicht anerkannt. 

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner der Nutzer*innen ist die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover (im Folgenden “ÜSTRA”). Die entsprechende Beförderungsleistung wird durch die ÜSTRA selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte erbracht.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme setzt u.a. eine Registrierung in der App voraus. Personen unter 16 Jahren sowie Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit dürfen sich nur registrieren, wenn hierfür die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, einer betreuenden Person oder einer sonst zur Vertretung berechtigten Personen vorliegt. Nutzer*innen versichern mit der Registrierung, dass die erforderliche Zustimmung erteilt wurde. 

Die Nutzung des Angebotes erfordert zudem ein in der Zone C gültiges ÜSTRA Ticket oder die Nutzung der ÜSTRA easy App. Alternativ kann eine Zeitkarte eingesetzt werden.  Es gelten die dort jeweils ausgewiesenen Konditionen. Eine Pflicht zur Beförderung besteht daher nur, wenn Nutzer*innen eine kostenpflichtige Fahrt gebucht haben und alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört unter anderem der Besitz eines gültigen Tickets, das auf Verlangen dem Fahrpersonal vorzuzeigen ist. Für den Erwerb von Tickets gelten die jeweils dafür vorgesehenen Bedingungen.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

Um die sprinti App nutzen zu können, müssen Nutzer*innen die App im entsprechenden App-Store herunterladen und sich darin registrieren. 

Nutzer*innen sind verpflichtet, bei der Registrierung nachfolgender Angaben richtig und vollständig zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren:

  • der Benutzername (Vor- und Zuname; es ist der echte Name zu wählen, kein Pseudonym) 

  • eine Mobiltelefonnummer,

  • eine gültige E-Mail-Adresse

Die Registrierung erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels App. Mit Abschluss der Registrierung bestätigen die Nutzer*innen die jeweils gültigen AGB sowie die Datenschutzhinweis der ÜSTRA zur Kenntnis genommen zu haben.  

Um die App zu nutzen, müssen sich Nutzer*innen einloggen. Dies erfolgt über ein „One-Time-Password“-Verfahren. Dafür geben Nutzer*innen zunächst die Telefonnummer ein, die in ihrem Kundenkonto hinterlegt ist. Anschließend erhalten sie ein Einmalpasswort an diese Nummer, welches sie in der App eingeben. Das persönliche Konto in der sprinti App wird individuell für jede Person erstellt. Nutzer*innen dürfen ihre Kontoinformationen nicht an Dritte weitergeben oder Dritten Zugang zu ihrem Konto ermöglichen. 

Nutzer*innen haften für Schäden oder Verluste, die der ÜSTRA durch eine unberechtigte Nutzung ihres Kontos entstehen. Sie sind verpflichtet, die ÜSTRA unverzüglich über eine mögliche Verletzung ihrer Anmeldeinformationen zu informieren. Wenn Nutzer*innen den Verdacht haben, dass ihre Kontodaten nicht mehr sicher sind oder ein unbefugter Zugriff stattgefunden hat, müssen sie die ÜSTRA umgehend per E‑Mail an sprinti@gvh.de informieren.

Zusätzlich zur Registrierung über die App ist es möglich, ein Nutzerkonto telefonisch anzulegen. Dabei werden dieselben Daten erhoben wie bei der Registrierung über die App. Die Konten sind nicht an den jeweiligen Registrierungsweg (App/Telefon) gebunden. Das bedeutet: Nutzer*innen können mit demselben Konto sowohl über die App als auch telefonisch Buchungen vornehmen.

§ 4 Buchung von Fahrten 

Die App ermöglicht Nutzer*innen, eine Fahrt anzufragen und zu buchen. Der gewünschte Abhol- und Zielort sind in der Suchmaske einzugeben. Alternativ kann der Standort per Ortungsfunktion ermittelt werden; hierfür müssen Nutzer*innen die Ordnungsdienste freigeben. 

Für die Buchung von Fahrten sind weitere Daten zur Fahrt in die hierfür vorgesehene Maske der App einzugeben: Datum, Abfahrts- oder Ankunftszeit, Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises, Besonderheiten wie Rollstuhl, Gepäck, Kindersitz, Mitfahrende etc.

Mit der Bestätigung der Schaltfläche „Buchen“ geben Nutzer*innen ein verbindliches Angebot zum Abschluss des kostenpflichtigen Beförderungsvertrags ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Bestätigung seitens der ÜSTRA. Nach Eingang der Buchung erhalten Nutzer*innen über die App eine Buchungsbestätigung und die Angaben, wo sie sich zu welchem Zeitpunkt für den Zustieg bereithalten müssen. Bei im Voraus gebuchten Fahrten erscheint diese Ansicht erst kurz vor Fahrtbeginn. 

Die in der App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

Bei einer telefonischen Buchung übernehmen Servicemitarbeitende am Telefon die Eingabe der entsprechenden Daten und informiert die Nutzenden ob und wann eine Fahrt stattfinden kann. Eine verbindliche Buchung erfolgt auf Wunsch der Nutzer*innen durch Servicemitarbeitende. Soweit Nutzer*innen in ihren Benutzerkonten eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, erhalten diese zusätzlich zur mündlichen Bestätigung eine Buchungsbestätigung per E-Mail.

Wenn Nutzer*innen eine Fahrt für mehrere Personen buchen, müssen sie die korrekte Anzahl der zu befördernden Personen angeben. Es können maximal drei weitere Personen pro Fahrt hinzugebucht werden. Die Personenanzahl kann kurz vor Fahrtantritt über die App angepasst (reduziert oder hinzugebucht) werden, sofern entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wird diese Zahl bei der Abholung überschritten, ist das Fahrpersonal berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen. 

Buchungen dürfen auch für Dritte durchgeführt werden. Nutzer*innen sind für alle Buchungen verantwortlich, die über ihre Benutzerkonto abgewickelt werden.

Vorausbuchungen sind möglich. Vorausbuchungen können auch als Dauerbuchungen eingerichtet werden, die sich nach einem von Nutzer*innen festgelegten Muster wiederholen (z. B. jeden Montag). Jede Fahrt wird dabei einzeln bestätigt und erhält eine eigene Abholzeit. Insbesondere bei Dauerbuchungen müssen Nutzer*innen sicherstellen, dass nicht benötigte Fahrten so früh wie möglich storniert werden. 

Nach der Buchung kann das Reiseziel nicht mehr geändert werden. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Fahrgasts ist nur in Ausnahmefällen möglich. 

Das Fahrpersonal entscheidet über einen geeigneten Ausstiegspunk. Eine Erstattung des Fahrpreises für die verbleibende Strecke erfolgt nicht. 

Fahrten, die nicht angetreten werden, müssen frühzeitig ‒ bis zu 30 Minuten vor Fahrtantritt ‒ über die App storniert werden. Dies gilt auch, wenn Nutzer*innen nicht rechtzeitig am angegebenen Zustiegspunkt erscheinen. Treffen sie nicht innerhalb von 90 Sekunden nach Ankunft des sprinti-Fahrzeugs ein, gilt die Fahrt als nicht angetreten.  

Es besteht grundsätzlich keine Wartepflicht von sprinti Fahrzeugen. Sollte das Fahrzeug nach Bestellung verspätet eintreffen, werden Nutzer*innen darüber informiert. In diesem Fall haben sie das Recht, die Fahrt unmittelbar nach Erhalt der Verspätungsinformation kostenlos zu stornieren.

§ 5 Stornierung von gebuchten Fahrten 

Nutzer*innen können eine gebuchte Fahrt jederzeit bis zu 30 Minuten vor Fahrtantritt ohne Angabe von Gründen über die App oder per Telefon stornieren. 

Die ÜSTRA kann die Beförderung ablehnen, wenn Kapazitäten erschöpft sind oder betriebliche oder sonstige Gründe entgegenstehen. Ein solcher Grund besteht insbesondere dann, wenn das bestellte Fahrzeug im Stau steht, in einen Unfall verwickelt ist oder ‒ bei Vorausbuchungen ‒ Fahrzeug oder Fahrpersonal ausfallen. Dies gilt nicht, wenn dadurch nur eine geringfügige Verspätung entstehen würde.

Ein Anspruch auf Beförderung besteht auch dann nicht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Durchführung der Fahrt ausschließt bzw. unmöglich macht. Dies gilt insbesondere, wenn Nutzer*innen für das Fahrpersonal nicht auffindbar sind. In solchen Fällen wird die Stornierung bzw. Benachrichtigung in der App angezeigt und ist dort für die Nutzer*innen einsehbar.

Nutzer*innen werden darauf hingewiesen, dass für die gebuchten Fahrten kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (§§ 312 ff BGB). 

§ 6 Beförderungsbestimmungen

Es gelten die jeweils aktuellen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im ÜSTRA Verkehrsverbund. Ergänzend hierzu gelten insbesondere folgende Regelungen/ Einschränkungen: 

Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn sie ohne eine erwachsene Begleitperson fahren und keine sichere Unterbringung z.B. durch Babyschale oder Kindesitz gewährleistet ist. Das Fahrpersonal ist berechtigt, Altersnachweise von Nutzer*innen anzufordern. Kann kein Altersnachweis vorgelegt werden – und falls erforderlich auch keine Einwilligung/Zustimmung der (gesetzlichen) Vertretung ‒ darf das Fahrpersonal die Mitnahme verweigern. 

§ 7 Beförderungsausschluss / Sperrung des Nutzerkontos

Nutzer*innen sind verpflichtet, die geltenden Beförderungsbedingungen sowie die Anweisungen des Betriebs- und Fahrpersonals zu beachten und im Rahmen der App-Nutzung vollständige und richtige Angaben zu machen.

Die ÜSTRA behält sich vor, Fahrgäste bzw. Nutzer*innen vorübergehend von der Nutzung des sprinti Angebots auszuschließen, wenn diese:

  1. mehrfach oder in schwerwiegender Art und Weise gegen die Beförderungsbedingungen des ÜSTRA-Verkehrsverbunds verstoßen, insbesondere die Sicherheit und Ordnung des Betriebs gefährden, andere Fahrgäste erheblich beeinträchtigen oder die Durchführung der Beförderung unzumutbar machen, alkoholisiert sind oder eine Gefahr für die anderen darstellen,

  2. innerhalb von zwei (2) Monaten mehr als sechsmal (6) gebuchte Fahrten nicht antreten, ohne diese mindestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn zu stornieren („No-Shows“), 

  3. bei der Registrierung falsche Angaben (z.B. falscher Name oder falsche Mobiltelefonnummer oder ungültige E-Mail-Adresse) machen oder die App in sonstiger Weise missbräuchlich nutzen. 

Nutzer*innen können Fahrten für andere Personen buchen. Jede nicht wahrgenommene bzw. nicht angetretene und nicht rechtzeitig stornierte Fahrt wird dabei als No-Show der buchenden Person zugerechnet, unabhängig vom Grund des Nichtantritts.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen können Nutzer*innen sofort von der Beförderung ausgeschlossen werden. Bei sonstigen Verstößen erfolgt zunächst eine ausdrückliche Warnung. Kommt es trotz dieser Warnung zu weiteren Verstößen, können Nutzer*innen vorübergehend von der Beförderung ausgeschlossen werden.  

Der Ausschluss erfolgt in der Regel durch eine Sperrung des Kundenkontos, sodass eine Nutzung der sprinti App für eine Woche (Sperrfrist) nicht möglich ist.

Über die Sperrung und deren Dauer werden betroffene Nutzer*innen per E-Mail und in der App informiert. Nach Ablauf der Sperrfrist von einer Woche kann das Angebot wieder uneingeschränkt genutzt werden.

§ 8 Haftung 

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die ÜSTRA entsprechend den gesetzlichen Regelungen. 

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ÜSTRA – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) - nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer*innen regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist die Haftung der ÜSTRA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstandes sind, sind dementsprechend nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typisch und vorhersehbar sind. 

Die Beschränkungen aus Absatz 2 gelten nicht:

  • für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit;

  • für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;

  • soweit die ÜSTRA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware bzw. eines Werkes übernommen hat. 

Die sich aus diesem § 8 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 3 (i) hinsichtlich aller Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, und (ii) auch bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, deren Verschulden die ÜSTRA nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. 

Die Einschränkungen aus diesem § 8 gelten vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 4 auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ÜSTRA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 9 Datenschutz

Mit der Registrierung sowie mit jeder einzelnen Nutzung der sprinti App werden personen- und bewegungsbezogenen Daten durch die ÜSTRA und / oder ihren Dienstleistern verarbeitet. 

Die Dienstleister dürfen die Daten nur entsprechend der abgeschlossenen Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten.

Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter: uestra.de/datenschutz.

§ 10 Änderung der AGB

ÜSTRA behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.

Änderungen werden rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt. 

Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, es sei denn, die Nutzer*innen erheben schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) Widerspruch. Hierauf werden die Nutzer*innen in der Änderungsankündigung hingewiesen. 

Widersprechen Nutzer*innen einer Änderung der Nutzungsbedingungen innerhalb der gesetzten Frist, gilt dies als Kündigung ihres Kontos.

§ 11 Streitbeilegung

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit einem Beförderungsvertrag mit der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft haben die Nutzer*innen die Möglichkeit, sich an SNUB (Nahverkehr-Schlichtungsstelle) als Verbraucherschlichtungsstelle (nahverkehr-snub.de, SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle, Postfach 6025, 30060 Hannover) zu wenden. Näheres regelt die Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

Aufgrund technischer oder betrieblicher Besonderheiten kann eine jederzeitige Verfügbarkeit des sprinti nicht gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit der Fahrzeuge und der sprinti App.

Den Nutzer*innen ist bekannt, dass für das Herunterladen, Installieren und Nutzen der sprinti App sowie für telefonische Buchungen ggf. Kosten anfallen (z. B. Datenübermittlung über Mobilfunk), welche sie selbst zu tragen haben. 

Nutzer*innen dürfen die App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrages und in der Art und Weise nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Er wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften des Staates, in dem die Nutzer*innen als Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.