
Anpassung der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zum 01.09.2025
Zum 01.09.2025 werden die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des ÜSTRA Verbunds angepasst. Unter anderem wird §15a zu den Schlichtungsstellen der Verkehrsunternehmen überarbeitet, der Berechtigtenkreis der Seniorennetzkarte um Personen, die monatliche Zahlungen aus nicht-deutschen aber staatlich organisierten Renten- bzw. Pensionssystemen beziehen, erweitert, die Bestellfrist beim D-Ticket Job eingefügt sowie das Deutschlandticket (Hannover Jugend) bzw. Deutschlandticket (Hannover Job Azubi) als neues Tarifprodukt berücksichtigt.